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Schwanfeld
Basiswissen zur geplanten Nahwärmezentrale
Natalia Mleczko       -  Natalia Mleczko ist in Polen aufgewachsen und lebte dann in Rostock. Nach einer Ausbildung und diversen Jobs studiere sie auf dem Zweiten Bildungsweg Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationale Beziehungen im Master an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Seit 2022 arbeitete sie als freie Journalistin. Natalia Mleczko ist seit April 2024 Volontärin bei der Main-Post.
Natalia Mleczko
 |  aktualisiert: 02.07.2023 03:24 Uhr

In der Sitzung des Schwanfelder Gemeinderats stand Diplom-Ingenieur Arno Nüßlein vom Büro für Heizenergieoptimierung den Räten und auch den interessierten Bürgern Rede und Antwort. Zunächst referierte der Energieexperte über allgemeine Informationen und vermittelte Basiswissen zu der geplanten Verwirklichung einer Nahwärmezentrale in der Gemeinde. Die soll an sieben Gebäuden angeschlossen werden.

Die Länge der Nahwärmeleitung soll dabei 920 Meter betragen. Der Verbrauch wird auf 877.500 Kilowattstunden beziffert. Betrieben werden soll die Nahwärmezentrale mit Holzhackschnitzeln. Dafür werden knapp 1250 Kubikmeter Holzhackschnitzel im Jahr benötigt. Der Netzverlust durch eine Nahwärmeleitung ist gering - nur neun Prozent.

Kosten liegen bei knapp einer Million Euro

Die Gesamtkosten einer Energiezentrale ohne Förderung liegen aktuell bei knapp einer Million Euro. Würde die Gemeinde eine Förderung beantragen, würden die Gesamtkosten bei knapp 600.000 Euro liegen. "Diese Förderung sollte sich die Gemeinde nicht entgehen lassen", so Nüßlein.

Nach Einschätzung des Energieexperten stellt das mit regenerativen Brennstoffen betriebene Nahwärmenetz eine wirtschaftliche Alternative zu fossilen Brennstoffen dar. Dadurch können einige Tonnen CO2 eingespart werden. Zu dem sprechen finanzielle Einsparungen dafür. "Die Betriebskosten sind in den letzten Jahren extrem angestiegen", erinnert Bürgermeisterin Lisa Krein. Die Energie aus der Nahwärmezentrale wäre im Vergleich zu aktuellen Beheizungsart um das Zweieinhalbfache günstiger.

Im Anschluss ging es mit der Präsentation von Johannes Schraml von der KFB (Kommunales für Bayern) weiter. Das Unternehmen ist Dienstleister im Bereich Projektentwicklung und Realisierung von Investitionsaufgaben für Kommunen in Bayern. Diplom-Betriebswirt Schraml informierte den Gemeinderat über die vielfältigen Optionen für die Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses und Bauhofs. Es gibt insgesamt sechs mögliche Optionen für die Umsetzung des Projekts.

Kommunalunternehmen für die Gemeinde?

Schraml priorisiert für die Gemeinde ein Kommunalunternehmen. Dieses Modell genießt eine hohe Flexibilität durch seine privatrechtliche Natur. Dabei wird der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses an ein eigenes Kommunalunternehmen in der Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Hierbei wird die Bauausführung nach dem Privatrecht gehandhabt. Dafür ist keine Ausschreibungspflicht nötig. Dadurch ist laut Schraml eine "gelenkte Vergabe" möglich.

Hierbei schafft sich die Gemeinde bessere Verhandlungsspielräume. Der Bau würde im Regelfall auch schneller realisiert. Die Gemeinde könnte dadurch sieben bis zwölf Prozent einsparen. Eine Förderung ist in dieser Option nicht möglich. Doch es gibt Möglichkeiten der Kostenreduktion, verriet Schraml. "Die KFB traut es sich zu, diese Maßnahme zu begleiten", so Schraml und gibt dem Gemeinderat den Tipp: "mit einer Maßnahme starten und Laufen lernen". Zum letzten Stand März 2023 betrugen die Neubaukosten für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof 5,1 Millionen Euro.

Höchstens sechs Wahlplakate je Partei

Die Landtagswahlwahlkampf steht in den Startlöchern. Damit einhergeht, dass Parteien und Wählergruppen ihre Wahlplakate aufhängen werden. Die Gemeinde will um die "ausufernde Plakatierung zu vermeiden und Ressourcen zu schonen" insgesamt die Höchstanzahl von sechs Plakaten je Partei oder Wählergruppe für die Landtags- und Bezirkswahl vorschlagen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

Im Gremium wurde auch über ein Erfrischungsgeld zur Landtagswahl- und Bezirkswahl entschieden. Der Entschädigungsbetrag für die Mitglieder des Wahlvorstands wird für den Vorsitzenden, seinen Vertreter und für den Schriftführer und seinem Vertreter auf 40 Euro und je 35 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands festgelegt. Freiwillige Wahlhelfer erhalten 20 Euro Entschädigungsgeld von der Gemeinde. Das Gemeindeparlament stimmte dem Beschluss einstimmig zu.

 
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