Am dritten Verhandlungstag hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt ihr Urteil verkündet: drei Jahre und drei Monate Haft für die 33-jährige Angeklagte wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zum großen Schaden ihrer kleinen Tochter. Für die Kammer war erwiesen, dass die Mutter am 6. Juli 2020 ihr anstrengendes Baby mindestens drei Mal so heftig geschüttelt hat, dass es ein schweres Schütteltrauma erlitt. Ein großer Teil der Nerven des Gehirns sei schwer verletzt worden, ebenso die Netzhaut des Auges.
Folgen erst später sichtbar
Untypischerweise seien diese Folgen aber nicht sofort sichtbar geworden, sondern erst zwei Tage später, nachdem die Mutter bei einer erneuten Stresssituation ihr Baby aus Wut über ihren abwesenden Lebensgefährten und das beim Wickeln schreiende Kleinkind ins Babybettchen geworfen hatte. Nach einem eigenartigen Aufschrei des Babys habe die Mutter dieses bewegungs- und bewusstlos im Bett liegen gesehen, so die Kammervorsitzende.
Die Angeklagte habe dem Töchterchen Wasser ins Gesicht gespritzt und Mund-zu-Mund-Beatmung versucht – jedoch ohne dass es Lebenszeichen von sich gegeben hätte. Dann habe sie die Kleine auf dem Arm ins nahe Krankenhaus St. Josef gebracht, wo Atemstillstand festgestellt wurde. In der größeren Schweinfurter Leopoldina-Klinik wurde das Kind schließlich operiert, wobei große Substanzverluste des Gehirns wie auch der Sehfähigkeit festgestellt worden seien.
Schwerste Behinderungen
Die dramatischen Folgen: Das Baby musste bis vor kurzem künstlich beatmet werden, noch heute müsse es über eine Sonde ernährt werden. „Es kann nicht essen, nicht sitzen, nicht laufen, ist blind und leidet unter epileptischen Anfällen“, stellte die Gerichtsvorsitzende in ihrer Urteilsbegründung fest. Und: „Es ist zu hundert Prozent behindert.“ Dass die Mutter dafür verantwortlich ist, habe die Beweisaufnahme ergeben, unter anderem in Form ihres Geständnisses im Prozessverlauf.
Im Krankenhaus habe die Angeklagte zunächst noch angegeben, das Baby sei vom Wickeltisch gefallen, so die Vorsitzende Richterin weiter. Der Rechtsmediziner habe dies als Ursache für die enormen Gesundheitsschäden des Kleinkindes jedoch ausgeschlossen. Diese Verletzungen seien typisch für heftiges Schütteln.
Mutter war völlig überfordert
Das Gericht folgte auch dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen, wonach die Angeklagte unter einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und zur Tatzeit auch unter einer Anpassungsstörung gelitten habe. Die Folge sei völlige Überforderung mit der Alleinerziehung ihrer drei Kinder gewesen. Nicht nur der neue Lebensgefährte und Vater der zehnjährigen Tochter sei als Hilfe ausgefallen, auch mit ihren familiären Umfeld habe es zu dieser Zeit Probleme gegeben. Der Gutachter hatte bei der Angeklagten zur Tatzeit eine eingeschränkte Einsichts- und Schuldfähigkeit nicht ausschließen können.
Immerhin: Eine „rohe Gesinnung“ und die Misshandlung Schutzbefohlener – wie ursprünglich angeklagt – wurde der Mutter nicht mehr angelastet. Verurteilt wurde sie letztlich wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung. „Ihr Handeln war im Wesentlichen geprägt durch Überforderung und das Wegfallen jeglicher Hilfe durch den Lebensgefährten und die Angehörigen“, sagte die Kammervorsitzende. Gegen das Urteil ist Revision möglich.
Zum Glück sind die Folgen eher selten derart dramatisch wie hier, kommen aber dennoch zu häufig vor. Der Klapps auf den Po (aber nur der!!!) wäre definitiv das kleinere Übel - würde dieser Schaden anrichten, wären wohl fast alle Ü40 geschädigt....
Von daher benötigt es Aufklärung.
vielleicht darin, dass man sich beim sog. "Klaps" gerade noch einigermaßen im Griff hat. Grausame Behandlung ist aber beides, selbst wenn die physischen Folgen evtl. nicht ganz so himmelschreiend sind, wie bei dem jetzt schwer geschädigten armen Baby.