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Aussichtsturm am Zabelstein soll trotz Corona Ende 2020 stehen
Die Visualisierung zeigt, wie der neue Turm auf dem Zabelstein aussehen wird.
Foto: Johannes-Ulrich Blecke | Die Visualisierung zeigt, wie der neue Turm auf dem Zabelstein aussehen wird.
Bearbeitet von Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 12.08.2020 02:10 Uhr

Auch während der Corona-Zeit wurde und wird am neuen Aussichtsturm auf dem Zabelstein gearbeitet. Das Hochbauamt des Landratsamts Schweinfurt hat bereits die Baufirmen mit der endgültigen Planung, Fertigung und Montage des Turms beauftragt. Dies teilt das Landratsamt in einer Presseerklärung mit.

Aktuell erfolgt die Vorfertigung des Turms bei den Firmen. Im nächsten Schritt werden die Wege vom Zabelsteinparkplatz aus bis zum Turmstandort ertüchtigt, so dass die vorgefertigten Bauteile und der Kran für die anschließende Montage problemlos dorthin transportiert werden können. Nach Rücksprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und den Bayerischen Staatsforsten soll Anfang September mit den Wegeertüchtigungen begonnen werden, sodass alle lärmintensiven Arbeiten vor Ort rechtzeitig abgeschlossen werden können, bevor die Fledermäuse ihr Winterquartier im Gewölbekeller der Burgruine beziehen 

Die Bauarbeiten sollen ab Mitte September mit dem Aufstellen des Baugerüsts starten. Anschließend werden die Außenstützen aus Brettschichtholz mit den schlanken Stahlquerschnitten angebracht. In einem weiteren Schritt wird die Treppenanlage mit der Aussichtsplattform montiert. Abschließend werden die Stützen durch Holzschindeln verkleidet, um den konstruktiven Holzschutz zu gewährleisten.

Der Landkreis Schweinfurt und auch der Naturpark Steigerwald e. V. sind zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres ein neuer Aussichtsturm auf dem Zabelstein im Steigerwald seinen Besucherinnen und Besuchern wieder für die Beobachtung des Naturraums zur Verfügung steht. Die Aussichtsplattform des Turms in etwa 18 Metern Höhe ermöglicht dann wieder die Fernsicht in das Steigerwaldvorland, das Maintal, die Haßberge und die Rhön.

 
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  • Nur schade, dass Landrat Topper, trotz Rundem Tisch für Barrierefreiheit im Landratsamt, bei Projekten nie die Fachleute in eigener Sache kontaktiert. Wie man hier am Beispiel Steigerwaldturm sehen kann werden auch hier Menschen mit Behinderung ausgegrenzt. Unser Landrat betont zwar bei jeder Gelegenheit wie wichtig ihm die Barrierefreiheit sei, doch offensichtlich sind ihm der Artikel 3 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" und die UN-Behindertenrechtskonvenzion unbekannt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Redaktion der MP dieses Thema aufnimmt, denn ansonsten ist mit keiner Verbesserung der Situation für Menschen mit Behinderung zu rechnen.
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