Schweinfurt
Ausgangssperre in Schweinfurt bleibt bestehen
Auf Grund der anhaltend hohen Inzidenzwerte in der Stadt Schweinfurt (211,5 laut Robert-Koch-Institut am 20. Mai) wird die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt verlängert.
Folgende Regelungen, die über die Maßnahmen der bayerischen Verordnung hinausgehen, gelten daher weiterhin:
- Nächtliche Ausgangssperre von 21- 5 Uhr.
- Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen in der Innenstadt.
- Maskenpflicht von 10 - 20 Uhr in bekannten Bereichen in der Innenstadt.
- Distanzunterricht in allen Schulen (Ausnahme: Abschlussklassen aller weiterführenden Schularten und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung). Distanzunterricht gilt in der Stadt auch für die 4. Klassen der Grundschulen.
- 60 Minuten Höchstdauer für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte jeglicher Glaubensausrichtung in Präsenzform, es gilt ein Mindestabstand von 3 Meter.
- Regelmäßige Tests für Beschäftigte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen an zwei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche, in denen der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist.
- Versammlungen unter freiem Himmel dürfen nur ortsfest durchgeführt werden. Ein Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten.
- Versammlungen in geschlossenen Räumen dürfen max. 90 Minuten lang sein.
Der genaue Wortlautist auf der Internetseite der Stadt um Bereich "Amtliche Bekanntmachungen" zu finden.
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