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Schweinfurt
Ausbildung: Das Ende ist nicht immer das Ende
Wann ist Schluss mit der Ausbildung? Warum nicht immer das im Ausbildungsvertrag vereinbarte Datum auch das Ende der Lehrzeit ist.
Wann genau das Ausbildungsverhältnis endet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Ausbildungsberater (von links) David Niklaus, Jörg Brückner und Roland Maul von der Handwerkskammer für Unterfranken stellen mögliche Szenarien vor.
Foto: Niklas Kollmuss | Wann genau das Ausbildungsverhältnis endet, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Ausbildungsberater (von links) David Niklaus, Jörg Brückner und Roland Maul von der Handwerkskammer für Unterfranken stellen ...
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 01.07.2019 02:10 Uhr

"Wann ist meine Lehrzeit genau vorbei?  Über das exakte Ende eines Ausbildungsverhältnisses wird in den Betrieben gerne diskutiert. Schließlich hängt davon ab, ob der "Lehrling" noch Ausbildungsvergütung oder schon Gesellenlohn bekommt. Ausbildungsberater der Handwerkskammer für Unterfranken in Schweinfurt zeigen anhand von vier Fallbeispielen in einer Pressemitteilung auf, welche Varianten möglich sind und dass es beileibe nicht immer das im Vertrag stehende Datum sein muss, mit dem die Ausbildung zu Ende ist.

Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist im Berufsbildungsgesetz geregelt, so Ausbildungsberater Roland Maul. In Paragraph 21 ist nachzulesen, dass die Ausbildung mit Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit endet. Was wie eine Binsenweisheit klingt, kann im Detail Fragen aufwerfen. Bestehen Azubis vor Ablauf der vertraglichen Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung, endet das Ausbildungsverhältnis mit der schriftlichen Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wird die Prüfung in den Sand gesetzt, kann das Ausbildungsverhältnis auf Wunsch des Azubis und per Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (höchstens um ein Jahr) verlängert werden. 

Wenn das positive Ergebnis auf dem Tisch liegt, ist die Ausbildung vorbei

Entscheidend ist also nicht unbedingt was als Ausbildungsende im Vertrag steht, sondern in erster Linie, wann das Bestehen der Abschlussprüfung bekanntgegeben wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Szenarien. David Niklaus: "Die Ausbildungszeit endet laut Vertrag am 31. August 2019. Die Prüfung findet am 10. August statt. Der Prüfungsausschuss informiert den Prüfling an diesem Tag schriftlich über das Bestehen der Prüfung. Die Ergebnismitteilung legt der Prüfling am selben Tag im Ausbildungsbetrieb vor. In diesem Fall endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig am 10. August".

Ein anderes Szenario skizziert Jörg Brückner: "Die Prüfung findet am 10. August statt. Die Information über das Bestehen der Prüfung geht dem Prüfling/Ausbildungsbetrieb am 18. August zu. Hier endet das Ausbildungsverhältnis vorzeitig am 18. August". Wenn in einem anderen Fall das Ergebnis über die Prüfung auf sich Warten lässt, geht nicht gleichzeitig die Ausbildung in die Verlängerung. Ausbildungsberater Roland Maul:  "Die Prüfung findet beispielsweise am 22. August statt. Bis Ablauf des Vertrages am 31. August gibt es noch keine offizielle Ergebnismitteilung. Dennoch endet das Ausbildungsverhältnis mit Ablaufdatum 31. August."

Wenn der Kandidat durch die Prüfung gerasselt ist

Schlechter Tag, schlechte Prüfung. Was tun, wenn es nicht gereicht hat. David Niklaus weiß die Antwort. "Die Prüfung findet am 10. August statt. Die Information durch den Prüfungsausschuss über die nichtbestandene Prüfung geht dem Prüfling und dem Ausbildungsbetrieb am 18. August zu. Das Ausbildungsverhältnis läuft bis zum vertraglichen Ende am 31. August weiter. Der Azubi hat die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfung, höchstens jedoch um ein Jahr, zu stellen."

 
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