Der evangelische Kindergarten in Sennfeld wird abgerissen und an gleicher Stelle neu gebaut. Für die Bauzeit soll als Ausweichquartier für die Kinder das Wirtschaftsgebäude an der gemeindlichen Sport- und Freizeitanlage dienen. Dafür genehmigte der Gemeinderat jetzt die nötige Nutzungsänderung, befristet bis Ende März 2026.
Vor Ort hatten sich die Räte vor ihrer Sitzung erneut ein Bild von den Räumlichkeiten in dem Gebäude verschafft, das bislang als Gaststätte sowie Umkleide für Sportvereine diente. Das Gebäude hatte sich bei der Suche nach einer Übergangslösung als kostengünstigste Variante herauskristallisiert. Einige Umbauten beziehungsweise Ausbesserungen müssen dennoch erledigt werden.
Obwohl das Grundstück im Außenbereich, im Wasserschutzgebiet der Stadt Schweinfurt und im Hochwasserschutzgebiet liegt, war es für die Fachbehörden, den Planer, die Kindergartenleitung und die Gemeinde die beste Alternative, erläuterte Bürgermeister Oliver Schulze in der Gemeinderatssitzung.
Um den Verkehr zu steuern und eine Überbeanspruchung des Wasserschutzgebiets auszuschließen, müssen die Eltern zu den Bring- und Holzeiten am Parkplatz am Ende der Johann-Wenzel-Straße parken und die Kinder zu Fuß auf das Grundstück bringen, lautet die Vorgabe. Unter diesen Umständen war der Gemeinderat einstimmig mit der befristeten Nutzungsänderung des Gebäudes einverstanden.
Konzept, um Altort wiederzubeleben
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung will die Gemeinde in ihrem Altort erreichen, um diesen wiederzubeleben und um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. Dazu wird auch ein ISEK, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, erarbeitet, kündigte Schulze an. Wegen eines schon länger leer stehenden Hauses im Bereich des Plans habe er mehrmals vergeblich Kontakt zur Besitzerin gesucht, sagte er. Die Gemeinde will hier ein Vorkaufsrecht eingeräumt haben, weshalb der Gemeinderat einstimmig eine entsprechende Satzung für das Grundstück beschloss. Falls ein weiteres Grundstück in Frage komme, so Schulze auf Nachfrage von Peter Knieß, könne man ebenso vorgehen.
Den Umstieg der Sennfelder Feuerwehr vom Analogfunk zum digitalen Sprech- und Datenfunksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) hatte der Gemeinderat bereits im Sommer beschlossen. Der Förderantrag für die dazu nötigen Endgeräte, sogenannte Pager, wurde jetzt positiv beschieden, so Schulze. Die bisherigen 34 analogen Piepser werden mit 80 Prozent vom Freistaat bezuschusst, mit insgesamt 18.700 Euro. Sechs weitere Pager würden ohne Förderung benötigt.
Handy-Alarmierung rechtlich nicht zulässig
Auf Nachfrage von Peter Knieß, warum die Feuerwehr nicht eine Handy-Alarmierung nutze, erklärte Manuel Binkowsky, zugleich stellvertretender Feuerwehrkommandant, dass diese zusätzlich eingesetzt werde, aber rechtlich nicht zulässig sei. Zur Alarmierung sei ein Piepser Pflicht. Zudem könne man dort sehen, welche Stufe der Alarmierung gelte, ergänzte der Bürgermeister. Weiteres Argument für die Pager sei die Ausfallsicherheit, erklärten Frank Limbach und Gerold Schömig. Einstimmig beschloss der Gemeinderat daher, die restlichen Pager zu besorgen.
Einverstanden war das Gremium mit einer Nutzungsänderung in der Hauptstraße, wo ein Versicherungsbüro zu einem Massagestudio für traditionelle thailändische Massage umgebaut wird. Allerdings sollte der Bauantrag vor Baubeginn und nicht erst kurz vor Eröffnung des Studios gestellt werden, bemängelte Peter Knieß.