Der Gerolzhöfer Stadtrat hat in seiner Sitzung am Montagabend die Grabnutzungsgebühren für den städtischen Friedhof aufgrund einer neuen Kalkulation angepasst. Die Preissteigerungen sind zum Teil erheblich. Manches wird aber auch billiger.
Grundsätzlich müssen die Einnahmen, die die Stadt aus dem Friedhof generiert, kostendeckend sein. Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, in regelmäßigen Abständen – im konkreten Fall sind es alle vier Jahre – die Ausgaben und die Einnahmen gegenüberzustellen. Dies haben nun Katrin Lichosik und Sandra Hörr von der Verwaltungsgemeinschaft übernommen. Am Montagabend stellten sie dem Stadtrat ihre Berechnungen vor.
Gesamtkosten werden umgelegt
Zunächst wurden die Ausgaben ermittelt, die in den Jahren 2018 bis 2021 im Friedhof aufgelaufen sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für Grünpflege, Müllentsorgung, Strom, Wasser, Ausgaben für die Friedhofskapelle sowie die Bauhoflöhne und Verwaltungskosten. Die Gesamtkosten werden dann in einer Rechenformel, die die jeweilige Größe der unterschiedlichen Grabstätten und die Anzahl der dort Bestatteten berücksichtigt, auf die Grabstätten umgelegt.
Diese Berechnung ist allerdings nicht ganz einfach, denn es gibt einige Unwägbarkeiten, weil sich die Friedhofskultur und somit auch die bevorzugten Bestattungsformen ändern. Weil es derzeit deutlich mehr Urnenbeisetzungen als Sargbestattungen gibt und die Urnen nur eine Ruhefrist von zehn statt zwanzig Jahren haben, mussten die Preise für bestimmte Urnen- und für Erdbestattungen deutlich angehoben werden, um unterm Strich wieder die benötigten Einnahmen zu generieren. Es gibt aber auch Preissenkungen.
Die neuen Preise
Der Stadtrat hat folgende neue Grabnutzungsgebühren beschlossen: 1500 Euro (bislang 1200 Euro) für ein zwanzigjähriges Familiengrab, 780 Euro (bislang 630 Euro) für ein Reihengrab, 180 Euro (276 Euro) für ein Kindergrab, 450 Euro (276 Euro) für ein zehnjähriges Urnengrab als Erdbestattung, 450 Euro (500 Euro) für eine Nische in der Urnenmauer, 450 Euro (384 Euro) für eine Urnenröhre im Urnenhain, 750 Euro (750 Euro) für eine Urnenröhre als Baumbestattung und 150 Euro (100 Euro) für eine Urne im "Sternenkinder"-Urnenfeld. Die Bestattungsgebühren ändern sich aber nicht.
Diese neuen Nutzungsgebühren wurden in die Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet. Die Satzung war bei dieser Gelegenheit auch noch redaktionell nach Vorlage der bayerischen Mustersatzung von der Verwaltung überarbeitet worden, um sie übersichtlicher zu machen.
Der Stadtrat stimmte einmütig der neuen Satzung zu. Sie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.