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Wipfeld
Arbeitsgemeinschaft stellt Richtlinien für die Baugrundvergabe vor
Der aktuelle Bebauungsplan mit Grünordnung im Wipfeld.
Foto: Grafik rö ingenieure gmbh, | Der aktuelle Bebauungsplan mit Grünordnung im Wipfeld.
Daniela Schneider
 |  aktualisiert: 08.10.2021 02:27 Uhr

Erstmals tagte der Gemeinderat wieder im Rathaus, im Mittelpunkt der Sitzung stand das geplante Baugebiet "Thiergärten II". Wie Bürgermeister Tobias Blesch informierte, fehlt noch eine Kleinigkeit zum Satzungsbeschluss, der noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. Das Planungsbüro bereitet aktuell den Erschließungsplan vor, dazu laufen verschiedene Voruntersuchungen für Bodendenkmäler, Baugrund und Artenschutz.

Hirschkäfer gefunden

Es wurde wohl eine Hirschkäferpopulation gefunden, die umgesiedelt werden muss; hier kommt vom Landratsamt die abschließende Feststellung des Ausgleichsflächenbedarfs. Auch ein möglicher Verbindungsweg steht noch auf dem finanziellen Prüfstand; Blesch plädierte zur Klärung für einen Vor-Ort-Termin mit dem Bauausschuss.

Acht gemeindeeigene Bauplätze

Anschließend präsentierte die eigens dafür im März formierte Arbeitsgruppe (Gabriele Brach, Jochen Schneider, Markus Schott, Nicole Weidinger) ihre Vorschläge für die Erstellung und Gewichtung von Vergabekriterien für die insgesamt acht gemeindeeigenen Bauplätze. Wie Blesch vorab erläuterte, ist es das vorrangige Ziel der Gemeinde, Baugrund für Wipfelder zu schaffen und so habe man sich am sogenannten "Einheimischenmodell" orientiert und sich bei anderen Gemeinden informiert.

Er selbst habe sich nach anfänglicher Teilnahme auf eigenen Wunsch aus der AG zurückgezogen, um später eine mögliche persönliche Beteiligung auszuschließen, die in kleinen Gemeinden schnell entstehen kann, auch wenn das laut Auskunft des Bayerischen Gemeindetages bei der Erstellung der Richtlinien nicht nötig gewesen wäre. Berthold Braun monierte, dass Blesch in der AG nicht ersetzt wurde, zumal, so Braun, ursprünglich sechs Mitglieder festgelegt waren. Doch das stimmte so nicht: Wie Nicole Weidinger feststellte, hatte sich die AG in einer Gemeinderatssitzung Anfang März aus Freiwilligen formiert und es wurde damals – so auch der Tenor im Rat – keine Personenzahl festgelegt. Daher, räumte Weidinger ein, hätte die Gruppe wohl eine Nachbesetzung auch gar nicht "auf dem Schirm gehabt".

Familienähnliche Partnerschaften

Im Mittelpunkt der Richtlinienerstellung stand für die AG laut Markus Schott die gerechte Bauplatzvergabe unter Berücksichtigung aller möglichen familienähnlichen Lebenspartnerschaften, sowie Alleinerziehender. "Keine leichte Kost", wie Blesch berechtigt feststellte; Vorgaben müssen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben abgewogen, Ortsbezug- und Sozialkriterien gewichtet werden. Schon die formale Festlegung der verschiedenen möglichen Partnerkonstellationen sorgte für umfangreiche Diskussionen. Wie Jochen Schneider betonte, sind die Ergebnisse Vorschläge und "nicht in Stein gemeißelt", waren zum Teil aber schon sehr konkret formuliert, um Grundstücksspekulationen oder Chancenmaximierung durch Mehrfachbewerbungen auszuschließen.

Ehrenamt als Pluspunkt

Negativ wirken sich auch Baugrund oder Wohnimmobilien im unmittelbaren Familienbesitz aus. Johannes Dittmann wollte wissen, wie das letztendlich im Detail bewertet wird; das wird wohl ebenso noch auf dem Gemeinderats-Prüfstand stehen, wie die von Stefan Volkmuth angefragte Beurteilung des ehrenamtlichen Engagements, das neben Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen schöne Pluspunkte bringt.

Einfache Vergabe gefordert

Bernhard Kießling warb für eine einfache Vergabe der acht Bauplätze. In diesem Fall bewerben sich potentiellen Bauwilligen nicht für konkrete Bauplätze, sondern alle eingegangenen Bewerbungen kommen in einen "Topf" und werden nach Fristablauf nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Punktekatalog bewertet. Je nach Beschluss könnten die Bauplätze dann den "Punktbesten" zugelost werden oder eine Reihenfolge wird per Los festgestellt und die Bewerber dürfen sich der Reihe nach ein Grundstück aussuchen. Eine vertragliche Regelung zwischen Gemeinde und Grundstückserwerber empfiehlt die AG in punkto Baugebot (drei Jahre) und Selbstnutzungsverpflichtung (zehn Jahre), sowie für den Wiederankauf des Grundstücks durch die Gemeinde.

Wie die genauen Modalitäten aussehen werden, muss nun letztendlich der Gemeinderat festgelegen, doch der darf nun, so Jochen Schneider, vor der finalen Entscheidung erstmal über die Vorschläge "schlafen".

 
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