
In seiner Sitzung beschäftigte sich der Beirat der AOK-Direktion Schweinfurt mit den aktuellen Themen. Die Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge war dabei zentral. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der AOK Schweinfurt entnommen.
Unter Leitung des Vorsitzenden Frank Firsching, Vertreter der Versicherten, der zu Jahresbeginn turnusgemäß den jährlich wechselnden Vorsitz im Beirat der AOK Direktion Schweinfurt vom Arbeitgebervertreter Gerd Sachs übernommen hatte, fand die erste Sitzung der AOK-Selbstverwaltung für die Region Main-Rhön in diesem Jahr statt.
Jeden Tag kommen mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Bayern an. Frank Firsching, Beiratsvorsitzender der Versichertenseite klärt über die Gesundheitsversorgung für die Schutzsuchenden auf: "Geflüchtete aus der Ukraine sind mit ihrem Eintreffen als Asylberechtige anerkannt, gleichzeitig sind sie berechtigt Arbeit aufzunehmen. Das unterscheidet sie von anderen Asylbewerbenden."
Die Gesundheitsversorgung erfolge zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig sind demnach nicht die Krankenkassen, sondern die Kommunen. Dort erhalten die Betroffenen so genannte Behandlungsscheine. Mit diesen Scheinen haben die Menschen Anspruch auf medizinische Behandlung, zum Beispiel beim Allgemeinmediziner. In Notfällen ginge es auch ohne Behandlungsschein.
Erforderlich ist dann ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer hiesigen Einrichtung. Die Finanzierung dieser medizinischen Versorgung wird über Steuermittel, nicht über die Krankenkassenbeiträge sichergestellt.
Wird eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen, greift die Krankenversicherungspflicht. "Es müssen Beiträge gezahlt werden und damit übernimmt die ausgewählte Krankenversicherung die Versorgungsleistungen", ergänzt Dr. Gerd Sachs, Beiratsvorsitzender auf Seite der Arbeitgeber der AOK. Hier bietet die AOK Bayern allen Arbeitgebern Hilfe an, wenn es darum geht, rechtliche Fragen zu klären und die bürokratischen Herausforderungen so gering wie möglich zu halten. Ukrainischen Kriegsflüchtlinge können so auf dem deutschen Arbeitsmarkt dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Die Mitglieder des Beirats bekräftigen die Bereitschaft zur solidarischen und unbürokratischen Hilfe in allen Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung. Auf oberster Führungsebene der AOK Bayern erfolgt ein regelmäßiger Austausch, um schnell handlungsfähig zu sein. "Die Mitarbeitenden werden für die Kommunikation mit den ukrainischen Kriegsflüchtlingen vorbereitet. Zudem gibt es die kostenlose telefonische Hotline für AOK Kunden nun auch in ukrainischer Sprache. Die Dolmetscherhotline ist unter Tel.: (089) 2158 4609 von 9 bis 15 zu erreichen" so Frank Dünisch, Direktor der AOK Schweinfurt.