Anwaltliche Hilfe will, wie berichtet, die Gemeinde Rauhenebrach in Anspruch nehmen, um endlich zum Abschluss eines Kooperationsvertrages nach dem Bundesförderprogramm im Rahmen der Breitbandversorgung mit der Telekom zu kommen.
Dorothee Bär, die auch für den Landkreis Haßberge zuständige Wahlkreisabgeordnete des Bundestags, sitzt als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Wir haben bei ihr wegen des Rauhenebracher Problems nachgefragt.
Zur Erläuterung: Rauhenebrach hat bereits weite Teile seines großen Gemeindegebietes mit schnellem Internet über das Breitbandprogramm des Freistaates Bayern versorgt. Diese Förderung reichte aber in der Flächengemeinde nicht aus.
Deshalb wurden zusätzliche Fördermittel des Bundes und weitere Gelder des Freistaats beantragt, um auch den Ortsteil Obersteinbach sowie die Weiler und Einzelgehöfte der Gemeinde an das Breitbandnetz anschließen zu können. Die Förderbescheide über 575 000 Euro vom Bund und 190 000 Euro vom Freistaat hatte die Gemeinde medienwirksam von Politikern überreicht bekommen.
Für die Beantragung dieser Mittel war es Voraussetzung, dass sich die Gemeinde zur fachlichen Unterstützung eines Beratungsbüros bedient. Doch selbst dessen Spezialisten war es bislang nicht möglich, mit dem Büro, das von der Bundesregierung wiederum mit der Abwicklung der Förderung betraut worden ist, weiterzukommen.
Analog einer Gemeinde, der es gelang, ihre Interessen in dem Verfahren durch Unterstützung eines Rechtsanwalts durchzusetzen, hofft nun auch Bürgermeister Matthias Bäuerlein auf diesem Weg die Maßnahmen schnellstmöglich ausschreiben zu können, damit Anfang 2018 ein Vertrag mit einem Netzbetreiber geschlossen werden kann.
Der Netzbetreiber wäre dann verpflichtet, in längstens zwei Jahren die Erschließung zur optimalen Versorgung auch der jetzt noch benachteiligten Haushalte umzusetzen.
In der Stellungnahme auf Anfrage dieser Redaktion teilt Staatssekretärin Bär mit, dass sich die Anforderungen der Bundesförderung für die Kommune selbst nicht geändert hätten. Der Hintergrund der anwaltlichen Befassung und damit Kern der Kritik liege aus ihrer Sicht aber nicht an den veränderten Anforderungen des Bundesförderprogramms, wie es in dem Artikel über die entsprechende Gemeinderatssitzung zu lesen war.
Bei der anwaltlichen Befassung mit den Kooperationsverträgen gehe es vielmehr um die Klärung der Frage, ob sich die Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid des Bundes auch in den Verträgen wiederfinden, die die Kommune mit der Telekom geschlossen habe. Dies sei in dem von der Telekom vorgelegten Kooperationsvertrag nicht der Fall.
Würde die Kommune diesen Mustervertrag einfach akzeptieren, ergebe sich daher das Problem, dass sie gegebenenfalls die Voraussetzungen der Zuwendungsbescheide nicht erfülle, so Dorothee Bär in der Stellungnahme.
Mit der anwaltlichen Befassung sichere sich die Kommune daher rechtlich ab. Das erscheine in manchen Fällen durchaus sinnvoll, daher könne die Bundesförderung für Beratungsleistungen auch für derartige Zwecke eingesetzt werden. Die Kosten werden von der Gemeinde auf 5000 Euro geschätzt.
Davon unabhängig macht Dorothee Bär klar: „Ich würde es begrüßen, wenn unsere Kommunen bei der Kooperation mit der Telekom künftig keine Anwälte mehr beschäftigen müssen, um sich abzusichern.“