Das Areal am nördlichen Rand von Grafenrheinfeld, hunderte Meter von einem Wohngebiet entfernt, heißt schlicht "Glöckle-See". Es ist ein Privatgrundstück der gleichnamigen Schweinfurter Baufirma, auf dem sich in den Sommermonaten überwiegend aktive wie ehemalige Betriebsbeschäftigte erholen und entspannen können. Sehr gepflegt ist diese Anlage – ein Idyll zwischen früheren Baggerseen und dem nahen Main.
Lärm, Verkehr, Wildparken?
Vor neun Jahren schon erteilte das Landratsamt Schweinfurt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Freizeitanlage zum Betrieb eines Kiosks mit Imbiss. Zugang zum Gelände sollten nur Betriebsangehörige und Angehörige haben. Ende 2014 wurde eine Baugenehmigung für Kiosk, Terrasse, Pavillon, Umkleide- und Sanitärräume erteilt, gegen die ein Anrainer vor dem Verwaltungsgericht Würzburg klagte. Sein Wohngebäude liegt 270 Meter entfernt, ist umgeben von weiteren Wohngebäuden und viel landwirtschaftlicher Fläche. Mit Urteil von 2016 verlor er, auch sein Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.
Vor zwei Jahren hat das Landratsamt die gaststättenrechtliche Erlaubnis von 2012 an die nunmehr bestandskräftige Baugenehmigung für den Kiosk "angepasst". Unter Auflagen wurde eine neue Erlaubnis zum Fortführen des Kiosks erteilt, wie aus dem Tatbestandsbericht des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Dagegen klagte der Anrainer am 10. August letzten Jahres erneut und beantragte, den Gaststättenbescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom Juli 2019 aufzuheben. Einige der Gründe: Zu viel Lärmemissionen, reger Zu- und Abfahrtsverkehr über den schmalen Flurweg, wildes Parken, kein Anschluss an die öffentliche Versorgung, Geruchsbeeinträchtigungen.
Im Schnitt 88 Besucher am Tag
Das Landratsamt sowie die Kiosk-Pächterin beantragten die Abweisung der Klage. Die behaupteten Mängel seien schon im baurechtlichen Verfahren von zwei Gerichtsinstanzen widerlegt worden, so der Anwalt der Pächterin. Letztes Jahr etwa seien nicht bis zu 400 Besucher, wie erlaubt, am Tag gezählt worden, sondern an nur 123 Tagen 88 im Durchschnitt. Und: Schon 2014 habe die Firma Glöckle eine neue Trinkwasserleitung gelegt und die Kleinkläranlage gemäß den Vorgaben ertüchtigt.
Am Mittwoch nun kam es zur mündlichen Verhandlung und das Verwaltungsgericht Würzburg zu einem klaren Ergebnis: die Klage gegen die Gaststättenerlaubnis für den Kioskbetrieb am Glöckle-See wird abgewiesen. Das Landratsamt schreibt auf Anfrage, die baurechtliche Genehmigung sei nach Durchlaufen des Rechtswegs bestandskräftig. Dies entfalte im späteren gaststättenrechtlichen Verfahren "wie im vorliegenden Fall Bindungswirkung" sowohl für das Landratsamt als Behörde als auch für das Verwaltungsgericht. Eine Verletzung von Rechten des Klägers aufgrund "schädlicher Umwelteinwirkungen" scheide demnach aus. Im übrigen verweist das Landratsamt auf die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung.
"Völlig eindeutiges Ergebnis"
"Unterm Strich ein völlig eindeutiges Ergebnis", freut sich der Schweinfurter Rechtsanwalt Thomas End als Vertreter der Kiosk-Pächterin über die Entscheidung. Er habe nie Zweifel an diesem Ausgang gehabt, zumal der Kläger zuvor schon mit zwei baurechtlichen Klagen gescheitert sei.
Der Kläger war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Nach Informationen dieser Redaktion soll er auch nicht mehr in dem Anwesen 270 Meter vom Glöckle-See entfernt wohnen, in dem er sich als Anrainer durch den Betrieb des Glöckle-Kiosks in seinen Rechten beeinträchtigt sah. Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Leben und leben lassen, Herr Anrainer, denn dann lebt es sich leichter.
Was sind wir doch für eine Neid und Ich - Gesellschaft geworden !