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Grafenrheinfeld
Anrainer wollte Kiosk am Glöckle-See schließen lassen
Idylle pur: See, Terrasse, Kiosk mit Kaffee, Kuchen und kleinen Gerichten. Ein Anrainer klagte gegen die Gaststättenerlaubnis. Mit oder ohne Erfolg?
Der Kiosk am Glöckle-See in Grafenrheinfeld bleibt geöffnet. Eine Anreiner-Klage zum Entzug seiner Gaststättenerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen.
Foto: Stefan Sauer | Der Kiosk am Glöckle-See in Grafenrheinfeld bleibt geöffnet. Eine Anreiner-Klage zum Entzug seiner Gaststättenerlaubnis hat das Verwaltungsgericht Würzburg abgewiesen.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.02.2024 08:23 Uhr

Das Areal am nördlichen Rand von Grafenrheinfeld, hunderte Meter von einem Wohngebiet entfernt, heißt schlicht "Glöckle-See". Es ist ein Privatgrundstück der gleichnamigen Schweinfurter Baufirma, auf dem sich in den Sommermonaten überwiegend aktive wie ehemalige Betriebsbeschäftigte erholen und entspannen können. Sehr gepflegt ist diese Anlage – ein Idyll zwischen früheren Baggerseen und dem nahen Main.

Lärm, Verkehr, Wildparken?

Vor neun Jahren schon erteilte das Landratsamt Schweinfurt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für die Freizeitanlage zum Betrieb eines Kiosks mit Imbiss. Zugang zum Gelände sollten nur Betriebsangehörige und Angehörige haben. Ende 2014 wurde eine Baugenehmigung für Kiosk, Terrasse, Pavillon, Umkleide- und Sanitärräume erteilt, gegen die ein Anrainer vor dem Verwaltungsgericht Würzburg klagte. Sein Wohngebäude liegt 270 Meter entfernt, ist umgeben von weiteren Wohngebäuden und viel landwirtschaftlicher Fläche. Mit Urteil von 2016 verlor er, auch sein Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.

Vor zwei Jahren hat das Landratsamt die gaststättenrechtliche Erlaubnis von 2012 an die nunmehr bestandskräftige Baugenehmigung für den Kiosk "angepasst". Unter Auflagen wurde eine neue Erlaubnis zum Fortführen des Kiosks erteilt, wie aus dem Tatbestandsbericht des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Dagegen klagte der Anrainer am 10. August letzten Jahres erneut und beantragte, den Gaststättenbescheid des Landratsamtes Schweinfurt vom Juli 2019 aufzuheben. Einige der Gründe: Zu viel Lärmemissionen, reger Zu- und Abfahrtsverkehr über den schmalen Flurweg, wildes Parken, kein Anschluss an die öffentliche Versorgung, Geruchsbeeinträchtigungen.

Im Schnitt 88 Besucher am Tag

Das Landratsamt sowie die Kiosk-Pächterin beantragten die Abweisung der Klage. Die behaupteten Mängel seien schon im baurechtlichen Verfahren von zwei Gerichtsinstanzen widerlegt worden, so der Anwalt der Pächterin. Letztes Jahr etwa seien nicht bis zu 400 Besucher, wie erlaubt, am Tag gezählt worden, sondern an nur 123 Tagen 88 im Durchschnitt. Und: Schon 2014 habe die Firma Glöckle eine neue Trinkwasserleitung gelegt und die Kleinkläranlage gemäß den Vorgaben ertüchtigt.

Am Mittwoch nun kam es zur mündlichen Verhandlung und das Verwaltungsgericht Würzburg zu einem klaren Ergebnis: die Klage gegen die Gaststättenerlaubnis für den Kioskbetrieb am Glöckle-See wird abgewiesen. Das Landratsamt schreibt auf Anfrage, die baurechtliche Genehmigung sei nach Durchlaufen des Rechtswegs bestandskräftig. Dies entfalte im späteren gaststättenrechtlichen Verfahren "wie im vorliegenden Fall Bindungswirkung" sowohl für das Landratsamt als Behörde als auch für das Verwaltungsgericht. Eine Verletzung von Rechten des Klägers aufgrund "schädlicher Umwelteinwirkungen" scheide demnach aus. Im übrigen verweist das Landratsamt auf die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung.

"Völlig eindeutiges Ergebnis"

"Unterm Strich ein völlig eindeutiges Ergebnis", freut sich der Schweinfurter Rechtsanwalt Thomas End als Vertreter der Kiosk-Pächterin über die Entscheidung. Er habe nie Zweifel an diesem Ausgang gehabt, zumal der Kläger zuvor schon mit zwei baurechtlichen Klagen gescheitert sei.

Der Kläger war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Nach Informationen dieser Redaktion soll er auch nicht mehr in dem Anwesen 270 Meter vom Glöckle-See entfernt wohnen, in dem er sich als Anrainer durch den Betrieb des Glöckle-Kiosks in seinen Rechten beeinträchtigt sah. Berufung gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

 
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  • post@herbertstapff.de
    Wer war denn früher da: Der Anrainer oder der See? Man kann auch aufs Land ziehen neben eine Kirche und sich dann beschweren, dass die Glocken zu laut sind oder der Hahn auf dem Mist oder die bimmelnde Kuhglocke...
    Leben und leben lassen, Herr Anrainer, denn dann lebt es sich leichter.
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  • emilundemma
    Glückwunsch an die "Angeklagte" und die Fa. Glöckle, die hier ein kleines Paradies der Erholung geschaffen haben. Hoffentlich hat damit jetzt der ständige und unnötige Streit ein Ende und es kann für Betreiber und Gäste wieder etwas mehr Normalität einkehren.
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  • Erding
    Keine Bange, man muss kein Rechtsanwalt sein, um zu wissen, dass der Verlierer immer sämtliche Kosten tragen muss. Sonst könnte ja jeder kommen. Falls eine Rechtschutzversicherung vorliegt, muss auch diese vorher informiert werden und "ihren Segen" dazu geben. Wenn nicht, zahlt die Rechtschutzversicherung auch nichts. Wie so ist der "gute Mann" nochmals vor Gericht gezogen, wenn er doch mittlerweile weggezogen ist und somit kein "Betroffener" sprich Anlieger mehr ist? Damit ist doch klar, dass die Klage abgewiesen wird. Außer Spesen, nichts gewesen.
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  • Funkenstern
    Wenn man halt sonst nichts mehr zu meckern hat, reitet man auf Kosten der Allgemeinheit auf alten Kamellen rum. Wenn der da wirklich nicht mehr betroffen ist, müsste er die Choose bezahlen. Aber das wird nicht passieren, zumindest glaube ich nicht daran.
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  • familie.diener@gmx.net
    Hoffentlich muß der " Anrainer " auch die Kosten des Verfahrens tragen .
    Was sind wir doch für eine Neid und Ich - Gesellschaft geworden !
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Es gibt bestimmt noch andere Kioske im Landkreis gegen die er klagen kann.
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