SCHWEINFURT
Angeklagt: Diebstahl von zwei Bechern Eis
Warum ein Mann vor dem Schweinfurter Amtsgericht landet, obwohl er nur zwei Mal einen Becher Eiscreme eingesteckt hat, ohne zu bezahlen – im zweiten Fall will er ihn sogar zurückgelegt haben – darüber kann man nur spekulieren. Denn es kam gar nicht zur Beweisaufnahme, in deren Verlauf eventuelle Vorstrafen oder gar eine Bewährung auf den Tisch gekommen wäre. Nur aus einem Nebensatz des Richters ließ sich ableiten, dass der 46-Jährige nicht zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht stand.
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