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Sulzdorf
Alte Schule Sulzdorf: Bürgermeister Heckenlauer sucht Lösungen für ungenutzte Wohnungen
Die Wohnungen in der Alten Schule in Sulzdorf stehen derzeit leer, da nur anerkannte Flüchtlinge hier einziehen dürfen.
Foto: Daniela Epp | Die Wohnungen in der Alten Schule in Sulzdorf stehen derzeit leer, da nur anerkannte Flüchtlinge hier einziehen dürfen.
Daniela Epp
 |  aktualisiert: 03.04.2025 14:16 Uhr

Die dritte Bürgerversammlung im Markt Stadtlauringen hielt Bürgermeister Friedel Heckenlauer im Dorfgemeinschaftshaus Sulzdorf ab. Dieses Gemeinschaftshaus verdankt seine Entstehung einem besonderen Umstand. Die Renovierungskosten für die damals schon in die Jahre gekommene alte Schule, die als Begegnungsstätte diente, sprengten jeglichen Rahmen. Durch die 2017 einsetzende Flüchtlingswelle und dem damit verbundenen Bedarf an Wohnraum war es der Gemeinde möglich, das Gebäude mit 80 Prozent staatlicher Förderung als Wohnraum herzurichten. Damit war die Diskussion um den Erhalt der alten Schule als Begegnungsstätte hinfällig. Die vom Amt für ländliche Entwicklung begleitete Dorferneuerung machte dann die Finanzierung eines neuen Dorfgemeinschaftshauses möglich.

Da die Wohnungen in der alten Schule derzeit leer stehen, fragte ein Bürger, wie es denn mit dem ungenutzten Wohnraum weiter gehen soll. Bürgermeister Heckenlauer erklärte, dass eine Zweckbindung durch die erhaltenen Fördergelder bestünde und nur anerkannte Flüchtlinge den Wohnraum nutzen dürften. Er habe schon mit dem Amt für ländliche Entwicklung Kontakt aufgenommen, um eine Lockerung der Bestimmungen zu erreichen. Die Antwort des Ministeriums stehe noch aus, sämtliche andere Anfragen seien bis jetzt gescheitert.

Viel Diskussionsbedarf gab es zum Thema Grundsteuer. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest und dieser, multipliziert mit der Grundsteuermesszahl, ergibt die Grundsteuer für Grundstücks- und Hauseigentümer. Wie kann man rechtlich dagegen vorgehen, wollte ein Fragesteller wissen. Heckenlauer verwies auf Artikel 8 des Grundsteuergesetzes mit dem Thema "Erweiterter Erlass". Der Artikel lasse jedoch einen großen Interpretationsspielraum zu.

Wer kommt für den Schaden am Hausdach durch den umgesägten Maibaum auf?

In der Freinacht im letzten Jahr wurde der Maibaum in Sulzdorf von Unbekannten durchgesägt und somit zu Fall gebracht. Dabei beschädigte der Baum das Dach eines Hauses. Dieser Eigentümer wollte nun wissen, wer denn für den Schaden aufkomme.

Laut Heckenlauer trägt die Gemeinde keine Verantwortung, er verwies an die Feuerwehr, die das Aufstellen des Baumes betreute. Da es sich aber um eine Sachbeschädigung handelt, sei auch die Feuerwehr nicht zuständig, hieß es. Die Frage kam auf, ob der Maibaum nicht an anderer Stelle im Ort aufgestellt werden könne, wo er bei einer Fällung keinen Schaden anrichten würde. Heckenlauer empfahl, einen entsprechenden Antrag an den Markt Stadtlauringen zu stellen. Eine Zusage stellte er unter Vorbehalt in Aussicht.

Eine Bürgerin sprach das Adventskonzert an, das im Jahr 2024 im Dorfgemeinschaftshaus stattgefunden hat. Hier sei kein Eintritt verlangt, sondern nur Spenden eingenommen worden. Die Frau war davon ausgegangen, dass bei Veranstaltungen mit Spendeneinnahmen keine Mietgebühr anfallen würden. Sie wollte deshalb wissen, warum dennoch 65 Euro Miete berechnet wurden.

Bürgermeister Heckenlauer erklärte, dass Miete in jedem Fall erhoben werde. Ein Mitglied der Dorfgemeinschaft gab an, dass die Miete von den regulär eingenommenen Getränkeverkäufen bezahlt wurde. Somit konnte die gesamte Spendensumme von 670 Euro ohne Abzüge an das Haus Gottesgüte in Oberlauringen übergeben werden.

Das Dorfgemeinschaftshaus in Sulzdorf, Markt Stadtlauringen.
Foto: Daniela Epp | Das Dorfgemeinschaftshaus in Sulzdorf, Markt Stadtlauringen.
 
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