Im Dezember 2014 hat sich der Stadtrat für ein Klimaschutzkonzept entschieden. Im Dezember 2015 wurde das 212-Seiten-Papier im Stadtrat präsentiert, vom Gremium gutgeheißen und beschlossen, die 54 „Handlungsempfehlungen“ möglichst schnell abzuarbeiten.
Bei drei der für 2017 geplanten Projekte wurden jetzt im Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates die Richtlinien zur Heizungssanierung, zum Austausch von Heizungspumpen und zur Anschaffung von Regenwasserzisternen verabschiedet. Darin sind die Voraussetzungen und Bedingungen geregelt, die nötig sind, um die städtischen Fördergelder zu bekommen. Ziel dieses Zuschussprogramms ist, Hauseigentümer zu animieren, ihre alte Heizung komplett durch moderne Wärmeerzeuger, veraltete Pumpen durch hocheffiziente Heizungspumpen zu ersetzen und durch den Bau von Zisternen Regenwasser zu sammeln.
Der Zuschuss bei der Heizungssanierung beträgt pro Antragsteller maximal 1000 Euro. Empfohlen werden darf die Sanierung nur durch einen zertifizierten Energieberater. Die auszutauschende Heizung muss vor dem 1. Januar 2000 eingebaut worden sein. Dieser Topf ist mit jährlich 40 000 Euro gefüllt.
Beim Heizungspumpenaustausch wollte die Stadtverwaltung ebenfalls eine Empfehlung durch einen Energieberater haben. Da spielten die Stadträte aber wegen der möglichen Gesamtzuschusshöhe von „nur“ 500 Euro nicht mit. Es genügt hier jetzt die Prüfung durch einen in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb und die Vorlage der Rechnung. Zur Verfügung stehen hier jährlich 2500 Euro.
Beim Kauf einer mindestens 2000 Liter fassenden Regenwasserzisterne hilft die Stadt mit einem Zuschuss von 25 Cent pro Liter. Die Zisterne darf außerdem erst nach dem 1. Januar 2017 errichtet worden sein. 7000 Euro sind dafür im Jahr bereitgestellt.
Schon vor geraumer Zeit wurde ein in diesem Zusammenhang wichtiger Beschluss gefasst: Ein Zuschuss zur Finanzierung eines Energieberaters. Die Höhe beträgt 30 Prozent der nicht durch Dritte geförderten Beratungssumme, höchstens aber 150 Euro. Bei vor 1977 errichteten Häusern steigt der Zuschuss auf maximal 300 Euro. Im Jahr ist die Maximalsumme auf 10 000 Euro gedeckelt. Der Förderzeitraum ist wie die aktuell beschlossenen drei Zuschüsse auf fünf Jahre festgelegt.