
Erst gab es einen lauten Knall, dann flog das Wohnzimmerfenster aus der Verankerung und riss ein großes Stück der frisch gedämmten Hausfassade mit sich. Spektakulär war das Geschehen vergangenen Montagmorgen in der Schweinfurter Galgenleite, spektakulär ist nun auch das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen: In der Wohnung einer 66-Jährigen im ersten Stock des privaten Wohnhauses betrieb deren 33-jähriger Sohn eine Schwarzbrennerei.
Die Destille Marke Eigenbau hatte er im Badezimmer zusammengelötet, nach Polizeiangaben brannte er dort „circa einmal jährlich Schnaps in kleinen Mengen für den Eigengebrauch“. Der Unglücks- war demnach auch Brenntag. In der so genannten Brennblase – einem ein Meter hohen Metallbehälter – entstand offensichtlich ein Überdruck, der durch das kupferne Steigrohr nicht ausreichend entweichen konnte und eine Explosion auslöste.
Der Mondscheinbrenner selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht im Haus, hatte die Anlage also sich selbst überlassen. Anders seine 66-jährige Mutter. Die hatte Glück, dass sie sich während der Explosion ein Stockwerk höher aufhielt und so von der Druckwelle, die zunächst die Tür des Badezimmers aus den Angeln hob, nicht mit erfasst wurde. Bilder des herausgedrückten Fensterrahmens und der weggerissenen Fassadendämmung verdeutlichen, welche gewaltige Kraft sich bei der – im Polizeibericht zunächst als Gas-, später als Alkoholverpuffung bezeichneten – Freisetzung entfaltete.
Kurios: Unmittelbar neben dem privaten Wohnhaus hat Versicherungsfachwirt Robert Scharf (Bayerische Brandversicherung) seinen Agentursitz. Er setzte den Notruf ab. Und er erläutert dieser Zeitung versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen. „Grundsätzlich gehen wir bei einem solchen Vorfall in Vorleistung; die Schadensbehebung wird also in jedem Fall reguliert.“ Anschließend müsse geklärt werden, ob die Verpuffung als solche durch die Versicherungsbedingungen miterfasst sei. Und: „Bei Vorsatz holen wir uns das Geld zurück, bei Fahrlässigkeit, die hier wohl allenfalls zu unterstellen wäre, nicht“, sagt Scharf.
Die Polizei ermittelt gegen den Schadensverursacher übrigens wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB); hier sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldbuße vor. Außerdem war der Zoll vor Ort, der wegen des steuerrechtlichen Vergehens des Schwarzbrennens ermittelt. Dass es sich bei der Explosion nicht um eine Gasverpuffung gehandelt haben kann, wussten anwesende Nachbarn sofort: Der Geruch war charakteristisch, angesetzt war an diesem Tag ein Kirschschnaps.
Anlagen der hier vorgefunden Art – so der ermittelnde Polizeibeamte – seien „eher selten anzutreffen“. Neben den mit echtem Brennrecht versehenen gewerblichen Destillen gibt es allerdings durchaus diverse Abfindungs- sowie unzählige Kleinstbrennereien, in denen für den Eigenbedarf produziert wird. Der Kessel darf bei der kleinen Heim-Destille ein maximales Fassungsvolumen von 0,5 Litern nicht überschreiten. Bei der Abfindungsbrennerei ist die Erzeugung von 50 Litern reinen Alkohols pro Jahr die Obergrenze. Geregelt wird dies im Branntweinmonopolgesetz. Zudem ist zollrechtlich zu beachten, dass der Brennvorgang zuhause nur mit bereits versteuertem Alkohol durchgeführt werden darf; Abfindungsbrenner erstellen je nach Grundprodukt eine Abfindungsanmeldung für den Zoll.
aller staatlichen Autorität brennt jeder Haushalt seinen PALINKA ( klarer Obstschnaps)
selber ! Und seit König Victor , seines Zeichens Ministerpräsident, in Amt und Wuerden
erstrahlt, sind bis zu 300 Liiter/Haushalt legalisiert !!
Merke : ueberall dort, wo das Volk nichts zu sagen hat, wird es mit Alkohol ruhig gestellt !
Heute ist es umgekehrt. Wir müssen selber stopfen und unsern Schnaps selber brennen und die neureichen Russen lassen in Sölden die Schampus-Korken krachen wie wir früher.
Und der Zoll ist gleich hinten dran und muss sich an den armen Säuen sein Mütchen kühlen...
Doch das geht erst los. Wenn die Merkel so weiter macht sind solche Szenarien an der Tagesordnung. Bald gehören den Reichsten 10 % nicht nur die Hälfte des Vermögens in Deutschland, sondern 90 % und irgenwann alles - so wie beim Monopoly.