
In Unterfranken und insbesondere in den Wäldern des Steigerwalds besteht aktuell höchste Waldbrandgefahr. Der Waldbrandindex des Deutschen Wetterdienstes weist ab dem Donnerstag, 25. Juli, die Stufe fünf (lila) und damit die höchste von fünf Warnstufen aus.
Auch in den nächsten Tagen ist mit durchweg sonnigem Wetter mit sehr hohen Tagestemperaturen zu rechnen. Flächendeckender Regen ist mit Ausnahme eventueller lokaler Gewitter nicht in Sicht. Die Regierung von Unterfranken ordnet daher im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken bereits ab Mittwoch, 24. Juli, bis vorläufig Montag, 29. Juli, die Luftbeobachtung an.
Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Unterfranken auf zwei Routen. Die Beobachtungsflugzeuge starten bei der so genannten Westroute von den Flugplätzen Mainbullau und Hettstadt aus. Bei der so genannten Ostroute werden die Flugplätze Schweinfurt-Süd und Haßfurt genutzt.
Die Regierung von Unterfranken trägt die Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds, die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten.

Wie schnell sich ein Feuer im trockenen Wald ausbreitet, konnte man erst dieser Tage sehen, als auf der Straße zwischen Hundelshausen und Fabrikschleichach im Bereich der Eschenauer Kreuzung ein Auto nach einem Verkehrsunfall in Brand geriet.
Die Regierung von Unterfranken bittet die Bevölkerung deshalb, folgende Hinweise zu beachten:
In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober. Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens fünf Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein. Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein. Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.
Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10 000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch einem Strafverfahren rechnen.