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Schweinfurt
Ärger bei Geburtstagsfeier endete vor Gericht
Ein Streit um Geld und um den Verbleib in der Wohnung eskalierte. Alkohol war im Spiel und Messer lagen griffbereit. Und beinahe hätte es einen Toten gegeben.
Mit einem Küchenmesser (Symbolbild), soll ein 40-Jähriger einen Kontrahenten derart verletzt haben, dass der in der Notaufnahme landete.
Foto: dpa/Daniel Bockwoldt | Mit einem Küchenmesser (Symbolbild), soll ein 40-Jähriger einen Kontrahenten derart verletzt haben, dass der in der Notaufnahme landete.
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 09.02.2024 02:57 Uhr

Wer in dieser Nacht auf den 27. Mai 2020 bei einer Geburtstagsfeier derart zugestochen hat, dass einer der Partygäste in einem Schweinfurter Krankenhaus in der Notaufnahme landet und andere leichte bis mittelschwere Schnittverletzungen erleiden, bleibt nach dem ersten Prozesstag noch unklar. Dafür verantworten muss sich vor der ersten großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt ein 40-Jähriger, doch der lässt durch seine Anwältin verkünden, dass eigentlich vor allem das spätere Opfer und seine beiden Freunde den Streit vom Zaun gebrochen hätten. Ihm, dem Angeklagten, habe man in jener Nacht nach dem Leben getrachtet und ihn mit einem Messer verletzt, worauf er sich in seiner Wohnung verbarrikadiert habe.

Als das Trio – es war seiner Ansicht nach reichlich Alkohol im Spiel – untereinander in Streit geriet, sei es zu den schweren aber nicht lebensgefährlichen Verletzungen des Opfers gekommen. Die Zeugen und das Opfer, so der Vorwurf des Angeklagten, hätten sich im Nachhinein verabredet, ihn zu beschuldigen und ins Gefängnis zu bringen.

In der Anklageschrift steht das freilich anders. Im März 2020, kurz vor dem Lockdown, reisten zwei Brüder und ein weiterer Bekannter über Tschechien nach Deutschland ein. Der Angeklagte hat die drei Männer auf Bitten eines weiteren Bekannten sogar noch dort abgeholt, dann wurden die Grenzen geschlossen. Wenig später zogen die drei Männer sogar in das Haus, das der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten in einer Landkreisgemeinde gemietet hat, in einer separaten Wohnung ein.  

Verhältnis von Spannungen geprägt, dennoch wird gemeinsam gefeiert

Das Verhältnis war von Anfang an von Spannungen geprägt. Vermutlich ging es um Geld. Auf jeden Fall wollte der Angeklagte die drei Männer wieder los werden. Vor Gericht wirft er ihnen Diebstahl und starken Alkoholkonsum vor. Wenige Tage vor der Tatnacht habe er ihnen eröffnet, dass sie gehen müssen. Dennoch feiert man gemeinsam Geburtstage. Zuerst den des Angeklagten, wo er noch Geschenke von den drei Männern bekommen habe. Drei Tage später kommt der Angeklagte mit seiner Freundin zur Geburtstagfeier eines der Männer aus dem "Gäste-Trio", bringt 50 Euro und ein Fässchen Bier mit.   

Irgendwann läuft diese Feier aus dem Ruder. Der Angeklagte habe seine Freundin ins Bett schicken wollen, was der nicht nur missfiel, sondern auch dazu führte, dass andere Anwesende für sie Partei ergriffen. Wodka wurde ins Gesicht geschüttet, es wurde gerauft. Im Streit wurden die Geldgeschichten hervorgeholt, der drohende Rauswurf aus der Wohnung wurde zum Thema. Bei einer Party, bei der auch gegessen wird, sind Messer in Reichweite. Mit einem solchen Küchenmesser habe der Angeschuldigte zunächst Richtung Bauch eines Kontrahenten gestochen, aber nur die Kleidung beschädigt. Aber durch die Attacke stürzt der Angegriffene in ein Sträucherbeet. Dort liegend habe der Angeschuldigte seinem Opfer dreimal in die linke Schulter und einmal in den Rücken gestochen – mit dem Ziel ihn zu töten – so die Anklageschrift. Das Opfer musste mehrfach genäht und einmal operiert werden.    

Ein Kumpan, der dem Opfer zu Hilfe kommen will, wird ebenfalls verletzt. Zwar gelingt es ihm, den Angreifer von seinem Opfer wegzudrängen, was dem wohl das Leben rettet, dabei langt er allerdings in das Messer der Aggressors und verletzt sich erheblich an der Hand. Erst dann sei der Angeklagte in seine Einliegerwohnung geflüchtet.  

Auch der Angeklagte wird verletzt

Dass der Angeklagte selbst auch Stichverletzungen im Bereich der Hüfte davongetragen hat, bestätigt ein Bekannter des Angeklagten im Zeugenstand, der diese Verletzungen am Tag nach der Tat gesehen hat. Danach flüchtet der Angeklagte gemeinsam mit seinem Sohn in sein Heimatland, wird aber wenig später ausgeliefert. Seither sitzt er in Untersuchungshaft und muss sich nun wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung verantworten.     

Der Prozess wird fortgeführt, es fraglich bleibt, ob die als Zeugen geladenen Kontrahenten, die sich wieder im Ausland befinden, auch tatsächlich dieser Einladung folgen.    

 
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