Das Familienförderprogramm zum Wohnungsbau stand auf der Tagesordnung des Gemeinderates, weil es, so Bürgermeister Horst Herbert, immer wieder Diskussionen um diese freiwillige Leistung der Gemeinde gebe.
Nach diesem Programm können Bauherren mit Kindern für den erstmaligen Bau oder die grundlegende Renovierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb der Gemeinde einen Zuschuss erhalten. Für einen Ersatzbau im Altort oder für ein vor 1970 erbautes Siedlungshaus werden pro Kind 7500 Euro gewährt. Für einen Neubau 2500 Euro.
Auch grundlegende Sanierungen werden unterstützt, wofür allerdings bestimmte Bedingungen Voraussetzung sind. So müssen mindestens 50 Prozent der Neubaukosten als Sanierungskosten erreicht werden. Der Nachweis der Kosten ist Voraussetzung, damit die Förderung nach Abschluss der Baumaßnahme gewährt werden kann. Als Maßstab für die Neubaukosten zählt dabei immer der aktuelle amtliche Kubikmeter-Preis, den die Baubehörde des Landratsamtes zur Berechnung der Wohnhausneubaukosten ansetzt.
Wenn ein altes Haus erworben werde, sollte auch der Kaufpreis in die Berechnungen mit einfließen, forderte Thomas Wieland. Damit würde die Gemeinde auch Familien unterstützen, die ein altes Gebäude kaufen, das ansonsten leer stehen würde, befürwortete auch Burkhard Krapf diesen Vorschlag. Hier verwies Bürgermeister Horst Herbert auf das zusätzliche Altort-Förderprogramm. Die Sanierung eines Gebäudes könnte hier mit bis zu 15 000 Euro bezuschusst werden.
Auf die Kosten achten
Man könne es nicht jedem recht machen und „wir müssen auch auf unseren Hauhalt aufpassen“ mahnte Martin Mack. Sehr gut und lange habe man sich die Sache einst überlegt, gab Gerd Endres zu bedenken. Über jeden einzelnen Fall könne einfach nicht immer diskutiert werden.
Die Gemeinde Kolitzheim sei die erste Kommune gewesen die ein solches Programm erstellt habe, wofür sie auch Kritik einstecken musste, erinnerte Alfred Bumm. Auch heute seien die Kriterien anderer Kommunen lange nicht so großzügig wie die der Gemeinde Kolitzheim.
Vielleicht könne man über eine Gleitregelung bei den Häuser in den alten Siedlungen nachdenken, und hier den Stichtag, 1. Januar 1970, verändern, schlug Reinhold Holzheid vor. Bei fünf Gegenstimmen beschloss das Gremium, alles beim Alten zu belassen.