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Röthlein
Änderung der Abwassergebührensatzung beschlossen
Daniela Schneider
 |  aktualisiert: 24.12.2021 02:21 Uhr

Neben der Verabschiedung des Gemeindehaushaltes 2022 standen im Gemeinderat von Röthlein auch die Abwassergebühren auf dem Programm. Zugeschaltet war hier per Videoanruf Wolfgang Heyder vom gleichnamigen Fachbüro Heyder und Partner in Tübingen. Der Fachplaner hat für die Gemeinde die Abwassergebührenkalkulation getrennt für die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser für die Jahre 2022 und 2023 durchgeführt und stellte seine Berechnungen der Gebührensätze für die Gemeindeteile Heidenfeld und Hirschfeld nun vor.

Für seine Kalkulationen hat Heyder verschiedene Daten der Gemeinde herangezogen (Abschreibungen, Anlagenachweise, Schmutzwassermenge, versiegelte Flächen, kalkulatorische Verzinsung), ohne dabei, wie Heyder betont, die Grundgebühren zu verändern. Während für die Berechnung des Schmutzwassers die bezogene Menge Frischwasser zugrunde gelegt wird, errechnet sich die Gebühr für das Niederschlagswasser rechtsicher durch die Größe der bebauten und versiegelten Grundstücksflächen unter Berücksichtigung von der Kubatur des jeweiligen Baukörpers und dem Vorhandensein weiterer befestigter Flächen wie Stellplätzen und Terrassen.

Für Hirschfeld und Heidenfeld haben sich so in der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2022 - 2023 folgende Gebührensätze ergeben: Für Hirschfeld beträgt der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung statt bisher 1,20 Euro pro Kubikmeter nun 1,47 (1,79 ohne Verrechnung) Euro; für die Niederschlagswasserbeseitigung sind nun statt 0,30 Euro pro Quadratmeter 0,31 (0,38 ohne Verrechnung) Euro fällig. Wie Bürgermeister Peter Gehring allerdings erläuterte, werden diese Gebühren in den nächsten Jahren in Hirschfeld noch steigen, da aktuell niedrigere Kosten verrechnet werden, weil in Hirschfeld noch ein Guthaben vorliegt, das aber in den nächsten zwei Jahren aufgebraucht wird.

Davon auszugehen, dass die Gebühren noch weiter steigen

In Heidenfeld sieht die Gebührenlage bereits jetzt schon anders aus und daran wird sich in den nächsten Jahren wenig ändern. Wie Gehring feststellte, sei angesichts der geplanten Kanalsanierungen in der Großgemeinde eher davon auszugehen, dass die Gebühren noch weiter steigen. Nach dem neuen Gebührenschlüssel werden in Heidenfeld im zweijährigen Abrechnungszeitraum 2022 bis 2023 nun statt wie bisher 2,05 Euro pro Kubikmeter 2,60 Euro für die Schmutzwasserbeseitigung und gleichbleibend 0,32 Euro pro Quadratmeter für die Niederschlagswasserbeseitigung veranschlagt.

Detlev Reusch schlug in diesem Zusammenhang vor, die Oberflächengebühren, das heißt die Gebühren für die Niederschlagsmengen, zu erhöhen, um so Anreize zu schaffen, dass die Grundstücksbesitzer weniger Fläche versiegeln.

Abschließend votierte der Rat einstimmig für die vorgestellte Gebührenstruktur und beschloss damit die vierte Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS). Die neuen Gebühren gelten ab Januar 2022.

 
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