Wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung von mehreren Prostituierten auf dem Straßenstrich in Tschechien ist Udo K. aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld am Mittwochabend zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Wegen einer von Gutachtern festgestellten schweren Persönlichkeitsstörung des 42-Jährigen, die weitere Straftaten insbesondere im sexuellen Bereich nicht ausschließt, ordnete das Schwurgericht eine sofortige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Angeklagt waren in dem vor vier Monaten begonnenen Prozess acht Übergriffe auf Prostituierte in Cheb und Pilsen zwischen Mai 2012 und August 2013. Der gravierendste Vorwurf lautete auf versuchter Mord. Diese Anklage wurde aber fallengelassen und lediglich als gefährliche Körperverletzung bewertet. Drei Anklagepunkte wurden eingestellt, weil zwei Zeuginnen nicht kamen oder in einem Fall die Aussage wegen der vielen Widersprüche unbrauchbar war.
Der Angeklagte fuhr regelmäßig nach Tschechien, um „auch mal selbst etwas zu bekommen“, wie der während des Prozesses schweigende Analphabet seine Touren gegenüber einer Gutachterin schilderte. In der Regel verlangte der ledige Bauarbeiter ungeschützten Geschlechtsverkehr, den er auch mit Gewalt durchsetzte, wenn die Prostituierten sich weigerten – was stets der Fall war. Außerdem wollte er sich die in der Regel vereinbarten 20 Euro sparen. Eine Prostituierte, die nicht spurte, würgte er mit den Henkeln ihrer Handtasche. Nur weil zufällig ein anderes Auto vorbeikam, ließ der Mann von ihr ab. Den angeklagten Mordversuch hielt aber selbst der Staatsanwalt nicht aufrecht, weil die Tötungsabsicht nicht hundertprozentig nachgewiesen werden konnte.
Auf die Spur des Angeklagten kam die tschechische Polizei durch die Anzeigen zweier Frauen. Der Mann war stets mit einem Ford Kombi unterwegs, deshalb schon bekannt und wegen seiner Auftritte auch gefürchtet. Bei seiner letzten Fahrt Ende August 2013 wollte die Polizei den zur Fahndung ausgeschriebenen Ford stoppen. Es kam zu einer filmreifen Flucht bis zur deutschen Grenze bei Waidhaus. Mit bis zu 150 Stundenkilometern und einem geplatzten Reifen versuchte Udo K. zu entkommen. Ohne Erfolg.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer unter Einbeziehung einer noch offenen Reststrafe eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Die größte Einzelstrafe von über vier Jahren beantragte er für die Vergewaltigung einer Prostituierten, die der Angeklagte mit einem Messer attackierte.
Die beiden Verteidiger hielten wegen Zweifeln an den Darstellungen der Frauen und denkbarer Absprachen fünf Jahre und drei Monate für angemessen. Auch sie wünschten zur Therapierung eine Unterbringung. Der Angeklagte verfolgte den Prozess meist in gebückter Haltung, vermied so Blickkontakte. Er verzichtete auch auf ein letztes Wort.