Die sogenannte Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist derzeit wieder verstärkt im Raum Gerolzhofen dabei, bei Gewerbetreibenden und Vereinen ganz unverdächtig Betriebs- oder Vereinsdaten auf ihre Richtigkeit hin überprüfen zu wollen. Das zeigen mehrere Anrufe in der Redaktion. Wer die Unterschrift jedoch voreilig unter Brief oder Fax setzt, wird kräftig zur Kasse gebeten. Im Endeffekt handelt es sich nur um ein Angebot für ein Internet-Branchenbuch und keine Korrektur oder Ergänzung von Daten bereits bestehender Einträge, wie mancher meinen könnte.
Verbraucherschützer, Handwerkskammern, die Polizei und auch der Rechtsservice des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) warnen schon seit geraumer Zeit eindringlich davor, der zweifelhaften Methode auf den Leim zu gehen: Hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale.de steckt keine öffentliche Stelle, wie etwa ein Gewerberegisteramt oder dergleichen, sondern eine private Firma, die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Sie ist Betreiber eines Internet-Portals „für Gewerbebetreibende, Institutionen und Freiberufler“. Eine Telefonnummer ist auf den Schreiben nicht angegeben.
Wer das Formular unterschrieben zurückschickt, so kann man es dem kleingedruckten Anhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen, bucht einen zweijährigen Eintrag in ein Internetportal. In den uns vorliegenden Fax-Briefen geht es für die Mindestvertragslaufzeit um einen Betrag von 956,40 Euro zuzüglich Umsatzsteuer – insgesamt also 1138 Euro.
Wer der Aufforderung der Gewerbeauskunft-Zentrale.de alias GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH nicht nachkommt, erhält nicht selten nach wenigen Wochen erneut Post von ihr. Im zweiten Brief wird auf das bereits zuvor übersandte Schreiben hingewiesen. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.
Aus juristischer Sicht handelt es sich bei dieser Masche um keinen Betrug, da alle Angaben über Kosten und Vertragsdetails aus dem Schreiben korrekt – wenn auch nicht immer auf den ersten Blick sichtbar – hervorgehen.
Inzwischen wird dem „Auftraggeber“ im Gegensatz zu früher sogar ein zweiwöchiges Widerrufsrecht per eingeschriebenem Brief eingeräumt. Wer die Frist versäumt, dem bleibt dann nur noch die Möglichkeit zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtums. In jedem Fall ist aufgrund der Fristen zeitnahes Handeln angesagt.
Schon ziemlich dreist, wie hier die Leute über den Tisch gezogen werden sollen. Und wenn es nur einmal je 100 Adressen gelingt, machen solche Firmen satte Gewinne, ohne dass der "Inserent" merklichen Nutzen von seinem Inserat hätte.