
In manchen Bundesländern ist sie schon Pflicht, in Bayern nicht: die vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Damit können "Mikroverunreinigungen" eliminiert werden. Das sind unter anderem Rückstände aus Arznei-, Reinigungs- oder Pflanzenschutzmitteln. Sie wirken sich nicht nur nachteilig auf Wasserlebewesen aus, sondern gelangen durch den Wasserkreislauf auch ins Trinkwasser.
Die Stadt Schweinfurt möchte ihre Kläranlage mit einer vierten Reinigungsstufe nachrüsten, auch wenn dies noch nicht Pflicht ist. "Dazu wird es aber noch kommen", ist Ordnungsreferent Jan von Lackum sicher. Dem Hauptausschuss erläuterte er, welche Kosten auf die Stadt dann zukommen und welche Fördermittel zu erwarten sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine Machbarkeitsstudie. Nur um die ging es jetzt erst einmal. Die Stadt will sie beim Sonderförderprogramm zum Bau von vierten Reinigungsstufen einreichen, um später einmal in den Genuss von Fördermitteln kommen zu können. Bis zu 50 Prozent Zuschuss könnte es geben. Von Lackum rechnet mit Baukosten von 20 Millionen Euro.
Studie zu Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Zukunftsfähigkeit
In der Studie werden unter anderem auch die Wirtschaftlichkeit, die Ökologie und die Zukunftsfähigkeit der Anlage bewertet. Bei der Auswahl des Reinigungsverfahrens habe man die Erfahrungswerte der Stadtentwässerung eingebracht, die bei dem Pilotprojekt "Nutzwasser aus Abwasser" gesammelt wurden, so von Lackum.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit einer vierten Reinigungsstufe auf der Kläranlage Schweinfurt ein breites Spektrum an organischen Spurenstoffen eliminiert und so die Belastung für die Gewässerökologie vermindert werden kann. Im Main seien zahlreiche solcher Stoffe in Konzentrationen nachzuweisen, die toxikologische Auswirkungen aufs Ökosystem des Gewässers haben. Der Zusammenhang mit den Abwässern aus den Kläranlagen sei für viele Stoffe unstrittig.
"Die Bewerbung für das Förderprogramm macht aber nur Sinn, wenn wir die vierte Reinigungsstufe auch realisieren wollen", betonte von Lackum. Die erforderlichen Mittel müssen daher im Wirtschaftsplan bereitgestellt werden.