Die Menschen in Pusselsheim, Obereuerheim und Dampfach wird es freuen, die Investoren sicher weniger. Der im Regionalplan ausgewiesene rund 190 Hektar große Bürgerwindpark „Pfaffenberg“ an der A 70, der sich über die Gemarkungen von Pusselsheim (Gemeinde Donnersdorf, Landkreis Schweinfurt), Obereuerheim (Gemeinde Grettstadt, Landkreis Schweinfurt) und Horhausen (Gemeinde Theres, Landkreis Haßberge) erstrecken soll, dürfte nach Beschlüssen der Gemeinderäte von Grettstadt und Donnersdorf vor dem Aus stehen. Die zwischenzeitlich beschlossene bayerische 10H-Abstandsregelung macht's möglich.
Damit fällt vor allem Donnersdorfs Bürgermeister Klaus Schenk ein großer Stein vom Herzen. Er hat sich von Anfang an gegen das Projekt gestellt und nichts unversucht gelassen, es zu Fall zu bringen.
Obwohl der Gemeinderat von Grettstadt bereits am 4. März beschlossen hat, dass die 10-H-Regelung für das im Flächennutzungsplan als sogenannte Konzentrationsfläche ausgewiesene „Sondergebiet Windkraft“ östlich von Obereuerheim gelten soll, setzte der Gemeinderat von Donnersdorf jetzt in der jüngsten Sitzung beschlussmäßig noch einen drauf.
Er pocht auf die Einhaltung der Abstandsregelung in dem Sondergebiet. Dies ist vor allem als Signal an die Pusselsheimer um Gemeinderat Richard Karbacher zu werten.
Zur Erläuterung und Erinnerung: Der Gemeinderat von Grettstadt hatte im Dezember 2012 die „7. Änderung des Flächennutzungsplans“ beschlossen, um darin das erwähnte „Sondergebiet Windkraft“ bei Obereuerheim aufzunehmen. Die Ausweisung der Konzentrationsfläche erfolgte dabei ursprünglich in der guten Absicht, einer Verspargelung der Landschaft entgegenzuwirken. Doch dann regte sich der Widerstand in Form einer Bürgerinitiative in Obereuerheim.
Am 21. November 2014 trat nun die Seehofer?sche 10H-Regelung in Kraft. Sie sieht die zehnfache Höhe der Anlagen als Mindestabstand zur Wohnbebauung vor. Daraufhin beschloss der Gemeinderat von Grettstadt im März, diese Regelung hier zur Anwendung zu bringen.
Bis dahin hatte ein grundsätzlicher Bestandsschutz bei bereits bestehenden Flächennutzungsplänen wie diesem gegolten. Demnach hätte ein Investor in dem von der Gemeinde Grettstadt ausgewiesenen Sondergebiet noch immer Anlagen von bis zu 200 Metern Höhe bauen können.
Die halbjährliche Frist, dass betroffene Gemeinde oder Nachbargemeinden wie Donnersdorf diese Sonderregelung durch die Anwendung der 10H-Regelung wieder außer Kraft setzen können, läuft jetzt am 21. Mai aus.
So wie der Gemeinderat von Grettstadt erhob deshalb jetzt auch der von Donnersdorf im eigenen Interesse und zur Unterstützung der Nachbargemeinde „Widerspruch zur Fortgeltung des Bestandsschutzes" auf dem Sondergebiet Windkraft bei Obereuerheim mit der Maßgabe, dass etwaige Vorhaben zur Nutzung der Windenergie die 10-H-Regelung einhalten müssen.
Da die Gemeinde Donnersdorf selbst für ihren Bereich keine Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen hatte, bedurfte es hierzu auch keines entsprechenden „Rücknahmebeschlusses“ wie durch die Gemeinde Grettstadt.
In der Praxis bedeutet dies, dass durch die Anwendung der 10H-Abstandssregelung aufgrund der Abstände zur nächsten Wohnbebauung in dem Sondergebiet bei Obereuerheim nur noch Windräder bis 80 Meter Höhe errichtet werden dürfen. Das mindert die Rentabilität natürlich im Gegensatz zu einem 200 Meter hohen Windrad deutlich.
Damit dürfte der Windpark „Pfaffenberg“ aus Investorensicht vom Tisch sein.