Am Montag, 17. Mai, endet die Abgabefrist für den Mehrfachantrag 2021. Landwirte, die diesen Antrag noch nicht gestellt haben, müssen sich nun beeilen, wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilte. Neben den Direktzahlungen können Landwirte auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und die Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen beantragen. In diesem Jahr können sie darüber hinaus erstmals auch die Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen beantragen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt weist nochmals auf die Ausschlussfrist für den 17. Mai hin. Insgesamt sind gegenwärtig erst circa 70 Prozent der Anträge eingegangen. Es sollte auch daran gedacht werden, dass es in den vergangenen Jahren in den Tagen vor Antragsschluss wegen Überlastung der Systeme immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist.