Ab Montag, 20. Dezember, gilt eine 3G-Nachweispflicht beim Zutritt zum Landratsamt Schweinfurt, der Zweigstelle des Gesundheitsamtes am Hainig, den Räumen des Zensus und zu allen Innenräumen der Bauhöfe und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen.
Der Zutritt ist laut amtlicher Pressemitteilung ab dann nur mit einem gültigen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis sowie einem Ausweisdokument möglich. Als getestet gilt, wer vor maximal 24 Stunden einen PoC-Antigentest (Schnelltest) oder vor maximal 48 Stunden einen PCR-Test mit negativem Ergebnis durchgeführt hat.
Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass mitgebrachte oder vor Ort durchgeführte Selbsttests nicht akzeptiert werden können.
Die 3G-Regelung gilt nicht für die Außenbereiche der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen und der Bauhöfe.
Kinder bis zum sechsten Lebensjahr oder Kinder, die noch nicht eingeschult wurden sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Das Alter des Kindes ist durch entsprechende Dokumente glaubhaft zu machen (z.B. Schülerausweis oder Monatsticket).
Besucherinnen und Besucher sollten laut der Mitteilung vor der Wahrnehmung ihres Termins genügend Zeit für die Kontrolle einplanen.