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GEROLZHOFEN
569,06 Euro für Internet-Eintrag
Viel Geld für wenig Leistung: Für einen simplen Internet-Eintrag verlangt die Gewerbeauskunft-Zentrale von Kunden, die ein Formular arglos unterschreiben, eine Jahresgebühr von 569,06 Euro.
Foto: Thinkstock | Viel Geld für wenig Leistung: Für einen simplen Internet-Eintrag verlangt die Gewerbeauskunft-Zentrale von Kunden, die ein Formular arglos unterschreiben, eine Jahresgebühr von 569,06 Euro.
Von unserem Redaktionsmitglied Norbert Finster
 |  aktualisiert: 23.03.2013 12:03 Uhr

Das Schreiben wirkt amtlich, der Absender auch: Gewerbeauskunft-Zentrale. Der Brief hat kürzlich neben etlichen anderen auch einen Gerolzhöfer erreicht, dessen Gewerbe in der Vermietung einer Ferienwohnung besteht. Betriebsname, Betriebsstätte und Festnetz-Nummer sind bereits eingetragen. Der Adressat wird aufgefordert lediglich Branche, E-Mail- und Internet-Adresse zu ergänzen und das Ganze mit einer Unterschrift zu versehen.

Tut der Adressat das nicht wie im Fall des Vermieters, erhält er wenig später einen zweiten Brief, in dem er aufgefordert wird, nun endlich die fehlenden Angaben zu liefern und zu unterschreiben. Hätte der Gerolzhöfer das getan, wäre ihm alsbald eine Rechnung über 569,06 Euro ins Haus geflattert. So hoch ist die Jahresgebühr für einen Internet-Eintrag in ein Gewerbe-Portal, hinter dem die „GWE-Wirtschaftsinformations GmbH“ in Düsseldorf steht.

Doch damit nicht genug. Mit seiner Unterschrift hat der Adressat ein Zweijahres-Abo bestellt; im Jahr darauf wäre also noch einmal der genannte Betrag fällig. Und wenn der Kunde dann auch noch vergisst zu kündigen, geht es munter weiter.

Der Eintrag im Düsseldorfer Portal enthält lediglich Name, Adresse, Telefon, Telefax, Informationstext, E-Mail- und Internet-Adresse und eine Verlinkung auf die Homepage des Gewerbetreibenden. Dazu gibt es einen automatischen Routenplaner zum Betrieb und einen Bild- oder Logo-Eintrag.

Das alles steht zwar im Kleingedruckten auf dem Schreiben, dennoch hat der Bundesgerichtshof jetzt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 2011 bestätigt. Danach darf die GWE ihre Formulare nicht mehr verschicken, weil ihre Inhalte irreführend und wettbewerbswidrig seien.

GWE verschickt weiter Post

Das scheint die Düsseldorfer aber nicht weiter zu stören, obwohl das nun bestätigte Urteil des Düsseldorfer Gerichts bei Verstößen ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro angedroht hat. Eine Leserin kam in diesen Tagen in die Redaktion und legte das Schreiben vor, das vom 8. März datiert ist. Es ist an die Nebenstelle der Volkshochschule Gerolzhofen in Herlheim adressiert.

Unter der Adresse gewerbeauskunft-zentrale.de/gerolzhofen zeigt sich, dass rund ein Dutzend Gewerbetreibende aus der Stadt für teures Geld in dieses Branchenbuch eingetragen sind. Sogar eine Schule findet sich auf dieser Liste.

Ein Gerolzhöfer, der ein kleines Gewerbe betreibt, steht bis heute im Branchenbuch. Er ist vor zwei Jahren auf die Masche mit der vermeintlichen Datenerhebung reingefallen und hat im Gegensatz zu dem eingangs erwähnten Vermieter unterschrieben, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Allerdings hat sich das Formular inhaltlich an einer Stelle gravierend verändert.

Im Brief vom 21. März 2010 an den Gerolzhöfer hieß es noch „Geschriebene oder ergänzte Daten nochmals auf ihre Richtigkeit kontrollieren“, heute steht auf dem Formular „Die Daten bei Annahme des Angebots nochmals auf ihre Richtigkeit kontrollieren“. Jetzt ist also eindeutig von einem Angebot die Rede, anders als vor zwei Jahren.

Als kurz nach seiner Unterschrift die Rechnung über 569,06 Euro bei dem Gerolzhöfer eintrudelte, fiel der erst einmal aus allen Wolken. Doch der Mann zahlte nicht, ging stattdessen zu Polizei und Rechtsanwalt. Die Düsseldorfer ignorierten aber den anwaltlichen Beistand und schickten weiter Mahnungen an den Kunden.

Als er immer noch nicht bereit war, die Rechnung zu begleichen, versuchten es die Leute von der Gewerbeauskunft-Zentrale mit der Masche Kulanz. Der Gerolzhöfer sollte nun nur fürs erste Jahr bezahlen, fürs zweite bliebe sein Eintrag dann kostenlos im Portal. Weil Mann der ständigen Rennerei und Schreiberei müde war, erklärte er sich bereit zu zahlen, wollte sich die Kulanz–Lösung aber schriftlich bestätigen lassen. Das wiederum taten die Düsseldorfer nicht und drohten stattdessen erneut, jetzt unter Bezug auf ein Urteil am Amtsgericht Köln, das zu Gunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale ausfiel.

Rechtsbeistand hat sich gelohnt

Am 16. Dezember 2011 kam letztmals eine Zahlungsaufforderung aus Düsseldorf. Danach war Ruhe. Die anwaltliche Vertretung des Mannes geht davon aus, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale aufgegeben hat. Der Aufwand hat sich gelohnt, denn die Anwaltskosten beliefen sich für den Mann nur auf 83,54 Euro.

Der Kläger gegen die GWE, der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, will nun mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer erreichen, dass ein bereits ergangenes Urteil Rechtskraft erhält. Die GWE soll auch keine Folgeschreiben wie Rechnungen, Mahnungen und Inkasso mehr verschicken dürfen.

Die Polizeiinspektion Gerolzhofen rät allgemein, genau hinzuschauen, bevor man etwas unterschreibt und bei unaufgefordert eingehender Post mit irgendwelchen Angeboten besonders argwöhnisch zu sein. Erwin Flohr, stellvertretender Inspektionsleiter, bietet auch an, im Zweifel bei der Polizei anzurufen oder vorbeizuschauen und sich über eventuell linke Touren zu informieren.

 
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