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Schweinfurt
35-Jähriger soll Nachbarn, Verwandte und Polizisten bedroht, beleidigt, geschlagen und getreten haben
Laut Anklage hat der Mann die Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen. Was das für ihn bedeuten könnte.
Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts steht ein 35-Jähriger, der Nachbarn, Verwandte und Polizisten bedroht, beleidigt, geschlagen und getreten haben soll
Foto: Patty Varasano | Vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts steht ein 35-Jähriger, der Nachbarn, Verwandte und Polizisten bedroht, beleidigt, geschlagen und getreten haben soll
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.10.2024 02:44 Uhr

Anfang September 2022 gegen 21.30 Uhr kommen ein 62-Jähriger und sein 79-jähriger Musikerkollege von der Musikprobe zurück. Sie reden im Auto noch ein paar Worte miteinander, als der 35-jährige Nachbar aus dem Haus kommt und schimpft, er wolle seine Ruhe haben, die beiden sollen verschwinden. Der 62-Jährige öffnet das Fenster auf der Fahrerseite und fragt: "Na, machst du noch einen Spaziergang?" Der antwortet: "Es langt jetzt" und schlägt ihm unvermittelt mehrfach mit der Faust gegen den Kopf, sodass er blutet und kurz das Bewusstsein verliert.

Als der 79-jährige Beifahrer sein Jagdhorn aus dem Wagen holt, schlägt ihn der 35-Jährige ebenfalls von hinten auf den Kopf, sodass er zu Boden fällt und seine Brille zerbricht. So berichten es die beiden Zeugen vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt.

Es ist nur ein Vorfall von vielen. Fünf Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in ihrer Antragsschrift gebündelt. Sie listet gegen den 35-Jährigen aus einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen eine Reihe von Straftaten auf, die er seit September 2022 innerhalb von knapp eineinhalb Jahren begangen haben soll: Grundlos ausgeteilte Schläge gegen Nachbarn, Bedrohungen mit einem Maurerhammer, Drohbriefe an Verwandte, zwei eingeschlagene Autofenster.

Polizisten, die zu den Vorfällen gerufen wurden, soll er mit übelsten Schimpfwörtern beleidigt und massiv geschlagen und getreten haben, als sie ihn zu seinem und dem Schutz Dritter in eine psychiatrische Einrichtung bringen wollten.

Drohbriefe an die Verwandtschaft geschickt

Der Mann leidet laut Staatsanwaltschaft an einer paranoiden Schizophrenie und soll sämtliche Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Er wird deshalb nicht als Angeklagter geführt, dem eine Haftstrafe droht, sondern als "Beschuldigter", der für die Allgemeinheit gefährlich sein und deshalb dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden könnte. In einer solchen befindet er sich bereits seit Januar aufgrund einer einstweiligen Anordnung.

Kurz vor Weihnachten 2022 soll der Mann in seiner Wohnstraße an zwei geparkten Autos die Fahrerscheiben mit einem Vorschlaghammer eingeschlagen haben. Ferner habe er Ende Juni 2023 seinen eigenen Vater im Gesicht verletzt – und einen Monat später Trauerkarten mit der Anrede "An die Verstorbenen ..." in den Briefkasten von Onkel und Tante und deren Kinder geworfen haben. Schließlich, so die Staatsanwältin, habe der 35-Jährige im Januar 2024 bei einem Nachbarn geklingelt und ihn mit einem Hammer in der Hand bedroht, er werde seinen Kindern etwas antun und "alle plattmachen".

Tritte, Schläge, übelste Schimpfwörter

Gegen die Polizisten, die dann in großer Zahl anrückten, um den Beschuldigten in die Psychiatrie zu bringen, soll dieser sich heftigst gewehrt, sie übelst beleidigt, geschlagen und getreten haben. Vier Beamte brauchte es, um ihn zu Boden zu bringen und zu fesseln. Seine Drohung laut Antragsschrift: "Ihr werdet sterben, ihr werdet die Rache spüren."

Sein Anwalt räumt für ihn die Schläge gegen die beiden Nachbarn ein, ebenso die eingeschlagenen Autoscheiben. Keine Äußerung kommt zur Verletzung des Vaters. Das "Konvolut" in Form der Trauerkarten an die Verwandtschaft sei keine Drohung gewesen, sondern habe einen "Impfbezug". Die Tätlichkeiten gegen die Polizei wiederum werden eingeräumt. Und: Der Mandant bereue die Taten, er wolle in eine betreute Einrichtung und eine Medikation ohne Nebenwirkungen. Das Verfahren wird am 7. Oktober fortgesetzt.

 
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