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SCHWEINFURT
27 000 Euro Strafe für Tierarzt
Markus Bergmann
Markus Bergmann
 |  aktualisiert: 01.06.2015 19:59 Uhr

Ein Tierarzt aus dem Landkreis Main-Spessart ist vor dem Amtsgericht Schweinfurt wegen einer unsachgemäßen Behandlung von Kälbern mit Antibiotika und anderen Medikamenten zu einer Geldstrafe in Höhe von 27 000 Euro verurteilt worden.

Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass der 59-jährige Tierarzt in sechs Fällen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen hatte. Zu den einzelnen Vorfällen war es auf einem Landwirtschaftsbetrieb in Werneck zwischen September 2011 und Juni 2012 gekommen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft waren insgesamt 45 Kälber betroffen. Der Tierarzt hatte bei verschiedenen Erkrankungen wie Nabelentzündungen und Durchfall Medikamente verordnet, darunter verschiedene Antibiotika.

Dabei war er seinen Dokumentationspflichten aber nicht nachgekommen und hatte somit womöglich auch gesunde Tiere mit Medikamenten behandelt, so der Staatsanwalt. Wenn in einem Stall Tiere erkranken, müssen sie laut Vorschrift separiert und markiert werden. Ein Tierarzt muss eine Untersuchung durchführen, bevor er Medikamente einsetzt, und anschließend eine Nachuntersuchung durchführen. Außerdem gelten besondere Wartezeiten, bis die Medikamente abgeklungen sind und die Tiere zurück in die Lebensmittelproduktion dürfen.

Der Angeklagte hatte an verschiedenen Stellen geschlampt. In der Dokumentation der Behandlungen tauchten anhand der Ohrenmarkennummern Kälber auf, die längst nicht mehr im Betrieb waren oder gar nicht existierten. Das Gericht wurde zudem stutzig, weil die behandelten Kälber fortlaufende Ohrenmarken hatten. Somit habe eine ordnungsgemäße Behandlung nicht stattgefunden, die Dokumentation sei nachlässig und nachträglich durchgeführt worden.

Belastet wurde der Angeklagte durch den Inhaber des Betriebs, der als Zeuge aussagte, dass kranke Tiere eben nicht separiert und markiert worden seien – der Tierarzt hatte das Gegenteil behauptet. Außerdem habe der 59-Jährige am Telefon den Einsatz von Medikamenten angeordnet, ohne eine Untersuchung vor Ort durchgeführt zu haben.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch Nachforschungen des Veterinäramts Schweinfurt. Dieses hatte seit 2009 immer wieder Unregelmäßigkeiten festgestellt, darunter Antibiotika in der Milch aus besagtem Betrieb. Anfang 2012 wurden bei einer Durchsuchung des Hofes durch die Kriminalpolizei Akten beschlagnahmt. Diese wiesen die genannten Mängel in der Dokumentation auf.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Tierarzt auch nach der Durchsuchung seine „eingeübte Verhaltensweise“ beibehalten habe und forderte eine Geldstrafe in Höhe von 40 500 Euro. Die Verteidigung legte die Fehler als Ordnungswidrigkeit aus und beantragte eine Einstellung des Verfahrens. Gegen den Tierarzt laufe ein Verfahren zur Approbationsentziehung, wodurch er in seiner beruflichen Existenz ohnehin gefährdet sei. Der Strafrichter sprach den Mann jedoch schuldig und wies auf die Gefahren für die Verbraucher durch den unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika in der Lebensmittelproduktion hin. Gegen das Urteil kann der Mann in Berufung gehen oder Revision einlegen.

Der Landwirt beendete die Zusammenarbeit mit dem Tierarzt im Sommer 2012. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn dauert noch an.

 
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