"Es tut mir leid, ich will kein schlechter Mensch sein!" – Der 26-jährige Mechatronik-Student aus dem Landkreis Schweinfurt gab sich in seinem Abschluss-Statement, das ihm als Angeklagter rechtmäßig zusteht, sichtlich erschüttert. Die Problematik seiner Tat sei ihm nicht bewusst gewesen, er habe das so nicht gewollt.
Vor Gericht verantworten musste sich der gelernte Werkzeugmechaniker, weil er ein zwölfjähriges und ein 15-jähriges Mädchen dazu gebracht haben soll, ihm über den Nachrichtendienst WhatsApp pornografische Nacktfotos von sich zu schicken. Außerdem soll er ihnen unaufgefordert Bilder von seinem Penis geschickt haben. Wie war es dazu gekommen?
Er habe noch nie Geschlechtsverkehr oder sonstigen intimen Kontakt zu Frauen in seinem Alter gehabt, hatte der Angeklagte in einer Erklärung angegeben, die er von seinem Anwalt verlesen ließ. Hierfür sei er immer zu schüchtern und unsicher gewesen. Um Erfahrungen zu sammeln, habe er deswegen Austausch mit jungen Mädchen im Internet gesucht. Hierfür habe er eine Online-Gaming-Plattform aufgesucht, die speziell für junge Zielgruppen gedacht ist. Über eine Chatfunktion habe er sich seinen Opfern angenähert. Gezielt sexuellen Kontakt habe er nicht gesucht, für ihn sei das nur ein Spiel gewesen. "Im Internet ist das alles so einfach."
Angeklagter will in Opfer verliebt gewesen sein
Von der Gaming-Plattform habe sich der Austausch dann auf WhatsApp verlagert. Nach Überzeugung des Gerichts begannen dort dann sexuell explizite und obszöne Chatverläufe. Es dauerte wohl auch nicht lange, bis der Beschuldigte den jungen Mädchen, die er auf der Plattform kennengelernt hatte, Fotos und Videos von seinem Penis schickte. Außerdem drängte er sie nach Ansicht des Gerichts dazu, ihm pornografische Fotos von sich zu schicken, was diese dann auch taten. Dass die Mädchen noch Kinder bzw. Jugendliche waren, war dem Angeklagten, der sich ihnen gegenüber als 16-Jähriger ausgegeben haben soll, nach Ansicht des Gerichts in vollem Maße bewusst. In eine der beiden sei er sogar verliebt gewesen, gab der damals 24-Jährige, der derzeit noch bei seinem Vater wohnt, an.
Aufgeflogen war die Sache erst, als der Vater von einem der Mädchen die Chatverläufe auf dem Handy der Tochter entdeckte und Anzeige bei der Polizei erstattete. Laut Ermittlungen der Polizei soll sich der Beschuldigte zudem Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen haben. "Ich weiß nicht, ob ich pädophil bin", gab der vollumfänglich geständige Student während der Verhandlung zu Protokoll. Um seine Neigungen und Probleme besser zu verstehen, wolle er nun unbedingt eine Therapie machen, beteuerte er.
Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch das Gericht nahmen die Reue des jungen Mannes ernst. Der Staatsanwalt betonte die gute Sozialprognose des Angeklagten und forderte ein Jahr Haft auf Bewährung. Außerdem hielt er die verpflichtende Teilnahme an einer Therapie für ein Jahr sowie 100 Sozialstunden für den Angeklagten für angemessen. Dessen Verteidiger forderte hingegen neun Monate Haft auf Bewährung sowie 50 Sozialstunden und ebenfalls die Teilnahme an einer Therapie. Das Gericht entschied schließlich auf zehn Monate Haft auf Bewährung, 80 Sozialstunden sowie die Teilnahme an einer Therapie. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.