Mitte Januar dieses Jahres. Eine zivile Einsatzgruppe der Schweinfurter Polizei überwacht einen Verdächtigen. In diesem Zusammenhang kommt es dazu, dass Beamte im Innenhof eines Schweinfurter Anwesens mehrere Personen kontrollieren, sich deren Ausweise zeigen lassen.
Darunter ist ein 19-jähriger Schweinfurter, der umgehend anfängt, sich gegen die Personenkontrolle zu wehren und die Polizisten ebenso massiv wie unflätig zu beleidigen: "Hurensohn", "Drecksbulle", "Missgeburt", "Drecksschlange" und noch schlimmeres. Insbesondere gegen eine Beamtin wird er sexistisch in einer Weise ausfällig, wie es der Jugendrichter "in den 20 Jahren, in denen ich das hier mache, noch nicht erlebt habe". Das sei "die Spitze an Beleidigung und Unverschämtheit", sagt der Vorsitzende.
Angeklagter: "Ist halt passiert"
"Warum denn", fragt der Richter. "Ist halt passiert", antwortet der Angeklagte. Er sei auch betrunken gewesen. "0,8 Promille", zitiert der Vorsitzende aus der Akte. So betrunken könne man bei diesem Wert nicht sein, dass man sich in dieser Weise nicht mehr im Griff hat. Die Beleidigungen seien in der Polizeizelle weitergegangen.
"Warum gibt man nicht einfach seine Daten an, dann kann man gehen?", fragt die Staatsanwältin. Er habe ja nichts gemacht und sei nicht gesucht worden, meint der 19-Jährige, also hätte ihn die Polizei auch nicht kontrollieren dürfen. Dass sie das immer auch verdachtsunabhängig darf, muss ihm der Richter erklären.
Ihm fehlt "jeglicher Respekt"
Dem jungen Mann fehle jeglicher Respekt vor Autoritäten, sagt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Schulisch und beruflich hat er noch nichts auf die Reihe gebracht. Kein Schulabschluss, als Lagerist-Azubi rausgeflogen wegen unentschuldigten Fernbleibens. Keine Arbeit, er schläft gern lang.
Weil er keine Vorstrafen hat, kommt der Angeklagte - ohne Anwalt erschienen - nach Jugendrecht mit 80 Arbeitsstunden und einer Woche Dauerarrest davon. Sollte er die Arbeitsstunden nicht ableisten, folgen weitere vier Wochen Dauerarrest, verspricht ihm der Jugendrichter.