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Michelau
1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen
Robert Neubig
 |  aktualisiert: 04.03.2023 02:31 Uhr

Die Beratung und der Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes standen in der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Michelau auf der Tagesordnung.

Frank Matthias Braun (Planungsschmiede Braun) erläuterte die Stellungnahmen der einzelnen Behörden. Eine Sorge war, dass durch den Flächennutzungsplan Ackerland verloren geht und Wirtschaftswege entfallen. Die landwirtschaftliche Nutzung müsse weiter betrieben werden können und die Bauern müßten auf ihre Felder fahren können. Das vorgesehene Baugebiet "Am Schloßfeld" in Hundelshausen wurde aus dem Plan herausgenommen.

Ein weiteres Problem sind die Leerstände, die sich in Privatbesitz befinden. Die Eigentümer sind zurzeit nicht bereit, ihre Grundstücke zu verkaufen. Die Gemeinde Michelau hat von 2017 bis 2021 durchschnittlich sieben Bauplätze pro Jahr verkauft. Der Planungszeitraum über 15 Jahre zeigt, dass 105 Bauplätze benötigt werden. Die Anfragen und Bedenken der eingegangenen Stellungnahmen wurden besprochen. Bei den vorgesehenen Bauplätzen wurde auch die Gefahr von Hochwasser berücksichtigt. Michelau liegt im Naturpark Steigerwald und alle Maßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Älter als 60 Jahre

Der Plan wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet. Die Entwurfsvorlagen entsprachen den Vorstellungen des Gemeinderates und wurden einstimmig beschlossen.

Es folgte die Beratung und Beschluss des Innenentwicklungskonzeptes des Landkreises Schweinfurt für das Jahr 2023. Der Ausschuss für Kreisentwicklung hat in der Sitzung am 2. Februar das landkreisweite Innenentwicklungskonzept 2023 mit neuer Förderung der Innenentwicklung einstimmig beschlossen. Um Wohnraum im Bestand zu schaffen und langfristig zu erhalten, werden neben den Ortskernen auch Gebäude, die älter als 60 Jahre sind, in die Förderung aufgenommen. Das Ziel der Innenentwicklung ist, dass der Ortskern gefördert wird. Die Gemeinde will Lücken im Ortskern schließen. Das gesamte jährliche Budget für die Förderkulisse Innenentwicklung beträgt 100.000 Euro und ist über einen fünfjährigen Förderzeitraum angesetzt (500.000 Euro Gesamtvolumen).

Einmaliger Finanzierungsanteil

Die Finanzierung ergibt sich aus dem Rückfluss der verbliebenen Mittel des Innenentwicklungskonzeptes von 2017 sowie durch Beiträge von jeweils 50.000 Euro aus Landkreismitteln sowie aus einer Eigenbeteiligung der teilnehmenden Gemeinden. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde beträgt für einen fünfjährigen Förderzeitraum 1238 Euro. Die Gemeinde Michelau beteiligt sich am Innenentwicklungskonzept des Landkreises mit einen einmaligen Finanzierungsanteil von 1238 Euro.

 
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