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Bad Neustadt
Zwischenfrucht als Mittel der Wahl gegen Erosion und Nitratauswaschung
Gewässerberater Julian Megner (links) zeigt Landwirten und Anbietern von Saatgutmischungen für Zwischenfrüchte die positive Wirkung von Zwischenfruchtanbau auf dem Feld.
Foto: Dr Nadine Jäger | Gewässerberater Julian Megner (links) zeigt Landwirten und Anbietern von Saatgutmischungen für Zwischenfrüchte die positive Wirkung von Zwischenfruchtanbau auf dem Feld.
Pressemitteilung
 |  aktualisiert: 09.11.2021 02:41 Uhr

In Zusammenarbeit mit den Landwirten Ludwig Geis, Oberstreu, und Gerhard Fella, Hammelburg, präsentierte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt/Saale (AELF NES) auf deren sogenannten "Demobetrieben Gewässer-Boden Klimaschutz" Oberstreu und Hammelburg vor interessierten Landwirten die Ansaaten der Zwischenfrüchte auf Äckern rund um Oberstreu und Hammelburg.

Gelb, Rot, Grün sind die Ampelfarben. Was haben diese Farben mit Gewässer- und Klimaschutz in der Landwirtschaft zu tun? In Rote, Gelbe und Grüne Gebiete sind die Flächen der Bauern eingeteilt. Bedeuten Grüne Flächen unbelastetes Grund- und Oberflächenwasser, so erfolgt eine Einteilung nach Messergebnissen vor Ort in Rote oder Gelbe Gebiete. Ein überhöhter Gehalt an Nitrat im Grundwasser bedeutet die Zuordnung zu Rotem Gebiet. Das ist den betroffenen Landwirten seit 2019 bekannt.

Neu, und für viele Landwirte zum Teil unverständlich, ist seit Herbst 2020 die Einordnung ihrer Felder in sogenannte „Gelbe Gebiete“. Hier schaut man nicht auf das Grundwasser wie beim Nitrat, sondern auf die Bäche und Flüsse. In diesen Gebieten gemessene Werte an Phosphor in Oberflächengewässern werden für eine Eutrophierung, d.h. ein Umkippen dieser Bäche, Flüsse und Seen, mit verantwortlich gemacht.

Die Einordnung ihrer Felder in Rote und Gelbe Gebiete hat für Landwirte Konsequenzen durch den Gesetzgeber, da die Ausweisung mit Auflagen für die Bewirtschaftung einhergeht. Während Regularien wie Düngerbilanzen oder reduzierte Düngergaben für Rote Gebiete bereits seit Jahren bekannt sind, sind die Regeln für Gelbe Gebiete „Neuland“ und zum Teil auch unverständlich für die Bauern. Bedeuten gesetzliche Auflagen doch häufig höhere Kosten für zusätzliche Auflagen.

Die Einordnung in Rote und Gelbe Gebiete verpflichtet Landwirte zur Ansaat von Zwischenfrüchten im Herbst auf Flächen, die erst im folgenden Frühjahr mit Sommerkulturen wie Mais oder Zuckerrüben bestellt werden.

Die Landwirte Geis Ludwig und Gerhard Fella zeigen auf ihren angelegten Flächen, welche Umweltleistungen die im Spätsommer ausgesäten Pflanzen für sie auf dem Feld übernehmen können. Mit unterschiedlicher Wurzeltiefe, Frostempfindlichkeit, Fähigkeit Nährstoffe zu binden oder den Fruchtwechsel anzuregen sind die Zwischenfrüchte wie z.B. Ölrettich (Seradella), Klee, Phacelia, Senf, Abessinischer Kohl, Erbsen, Winterrübsen usw. vielseitig einsetzbar.

Allen gemeinsam ist, dass sie neben dem Binden von Nährstoffen, Lockern von Bodenschichten auch eine das Bodenleben fördernde und humusaufbauende Funktionen erfüllen. "Ein gut strukturierter, humoser Boden kann unsere Siedlungen vor Schlamm und Drecklawinen bei Starkregenereignissen schützen. Damit trägt jeder Landwirt, der Zwischenfrüchte anbaut, nicht nur zum Gewässerschutz, sondern auch bei Starkregenereignissen zum Schutz von an Feldern angrenzenden Wohngebieten bei", so Gewässerschutzberater Julian Megner.

Von: Theresia Dietz, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt

 
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