
Die Förderung und Unterstützung der örtlichen Vereine sind dem Gemeinderat von Aubstadt wichtig. Dies zeigte sich jetzt bei zwei Anträgen in der jüngsten Sitzung im Rathaus. Diese betrafen die Abschter Fosenöchter und den Gesangverein Eintracht Aubstadt. Letztendlich würden die Vereine ja die Gemeinde nach außen präsentieren und seien auch ein wichtiges Bindeglied bei der Jugend- und Kulturarbeit der Kommune, stellte Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner fest.
Beim Antrag des Vereins der Abschter Fosenöchter geht es um neue Kleider für die "Große Garde". Gerade die Gardekleider seien ein unverzichtbarer Bestandteil der Auftritte und repräsentieren nicht nur die Tradition, sondern auch die Gemeinde Aubstadt, hieß es in dem Antrag. Jährlich investiere der Verein erhebliche Mittel in der Förderung und Unterstützung der jungen Talente. Diese Investitionen dienen nicht nur der kulturellen Entwicklung der Jugendlichen, sondern stärken auch den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Die Aufwendungen für das Outfit pendeln sich bei 8740 Euro ein. Die Gemeinderäte beschlossen einen Zuwendung von 1000 Euro.
Nicht für Kleider, aber für die Beschaffung von Noten, Instrumenten und die Unterhaltung des Vereinsheims benötigt der Gesangverein Eintracht 1897 Aubstadt eine finanzielle Zuwendung. 500 Euro stellt die Gemeinde dafür zur Verfügung.
"Weiter so" ist nicht möglich
Notwendig wird die Erneuerung der Tontechnik in der Turnhalle von Aubstadt. Eine mögliche Förderung ist das Regionalbudget der Allianz Fränkischer Grabfeldgau. Hier wurde ein Antrag gestellt. Im Haushaltsjahr 2024 sind außerdem Mittel durch die Gemeinde vorgesehen.
Schließlich ging es um das Zwischenlager für wiederverwertbare Baumaterialien. Dafür hat die Gemeinde eine Fläche zur Verfügung gestellt. Allerdings gab es dabei einige Anregungen durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld. So muss das Hinweisschild erneuert werden, ein Betriebshandbuch ist erforderlich und vor allem die Zwischenlagerzeit von zwölf Monaten werde nicht eingehalten. Hinzu kommt die neue Ersatzbaustoffverordnung, die bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung den Einbau von Recyclingbaustoffen festlegt. Danach kann die Anlage nicht mehr wie gewohnt betrieben werden. Notwendig wäre auch eine Überdachung.
Nun wird sich der Gemeinderat mit dem weiteren Vorgehen befassen, wobei man an einen Container denkt, in den das Material eingeworfen werden könnte. Keinesfalls kann die Anlage so wie sie jetzt ist weiterbetrieben werden und muss zum 31. Dezember schließen, sagte Sebastian Geßner vom Sachgebiet Staatliches Abfall- und Bodenschutzrecht des Landratsamtes Rhön-Grabfeld. Seine Vorgaben werden nun in die Beratungen einfließen.
Äderungen bei der Förderung
Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner erwähnte dann die Verlängerung des Förderprogrammes der Allianz Fränkischer Grabfeldgau für die Sanierung von Leerständen einer Gemeinde. Dieses gelte dann für weitere fünf Jahre. Lediglich bei den Fördervoraussetzungen gab es eine Änderung. Danach muss das dem Förderantrag zugrundeliegende Gebäude mindestens sechs Monate ungenutzt und vor 1. Januar 1969 gebaut worden sein. Außerdem muss es und zum Zeitpunkt der Antragstellung 50 Jahre oder älter sein. Der Bürgermeister sagte dazu, dass dieses Programm in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen wurde. Der Zuschuss beträgt 10.000 Euro, zuzüglich 1000 Euro pro Kind. Dem stimmte das Gremium zu.