Oberstreu
"Ziegelhütte" in Oberstreu ist ab sofort keine "unechte Einbahnstraße" mehr
Sogenannte "unechte Einbahnstraßen" kommen relativ selten vor. Es handelt sich dabei um Straßen, in welche die Einfahrt zwar von einer Seite verboten ist, auf denen Fahrzeuge aber in beiden Richtungen fahren dürfen. Um die Aufhebung der momentanen straßenverkehrsrechtlichen Regelung im Bereich Ziegelhütte – einer "unechten Einbahnstraße" - wurde der Gemeinderat Oberstreu gebeten.
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