
Willmars hat ein Problem mit Leerstand. Nachdem die Ostheimer Grundschule und die Schüler der Lebenshilfe in ihre angestammten Unterkünfte zurückgekehrt sind, blieben die Räumlichkeiten des alten Schulhauses in Willmars verwaist. Und noch eine Einrichtung traf es: den Dorfladen, der seit etwa einem Jahr geschlossen ist. Nun zeichnen sich für beide Gebäude Lösungen ab.
Still geworden ist es im Dorf seit dem Auszug der beiden Schulen, aber im Schulgebäude wird in absehbarer Zeit wieder Leben einkehren. Die Gemeinde will aus dem Komplex das neue Domizil des Kindergartens machen. Die Pläne sind schon so weit gediehen, dass der Bauantrag eingereicht worden ist, berichtet Bürgermeister Reimund Voß auf Anfrage dieser Redaktion.
Baubeginn im September anvisiert
Auch der Förderbescheid liege schon in der Schublade, wonach bei Baukosten von rund 1,5 Millionen Euro eine staatliche Unterstützung von etwa 60 Prozent in Aussicht gestellt sei. Den Rest teilen sich Gemeinde und der Diakonieverein als Träger des Kindergartens. Derzeit bereite ein Ingenieurbüro die Ausschreibung vor, so dass Voß auf einen Baubeginn im September dieses Jahres hofft.
Vorgesehen ist eine komplette Entkernung. Die Außenmauern bleiben stehen, da die Grundsubstanz des knapp 60 Jahre alten Gebäudes noch in Ordnung sein soll. Außerdem wird für die eingruppige Kinderbetreuung ein Anbau an das Hauptgebäude angedockt, erklärt Voß weiter.
Notwendig sei die Investition, weil die Unterbringung im Nicolhaus nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entspreche. Mit den beteiligten Parteien habe man sich daher auf den Zeitplan verständigt, der noch die Aufnahme der beiden Schulen berücksichtigt hat. Jetzt, nachdem die Gebäude frei geworden sind, konnte mit der Umsetzung der Pläne begonnen werden.
Dorfladen soll wieder geöffnet werden
In Sachen Dorfladen ist Voß zuversichtlich, dass der Betrieb dieses Jahr wieder aufgenommen werden kann. Bis 12. Februar laufe eine Ausschreibung für Interessenten, die bereit sind, das Geschäft in Eigenregie zu führen. Zwei Bewerbungen lägen bereits vor und eine dritte stehe in Aussicht. Wie der Laden geführt wird und ob wieder ein Café eingerichtet wird, bleibe dem neuen Betreiber überlassen.

Die Gemeinde könne aus rechtlichen Gründen nicht die Verantwortung übernehmen. Weil die Gemeinde Bedarfszuweisungen vom Freistaat erhält, dürfe sie keine Angestellten in einem Bereich beschäftigen, der nicht zu ihren Pflichtaufgaben zähle. Er hofft jedoch, dass die Einrichtung unter der Regie einer Privatperson gut läuft und die Bürger des Dorfes die Einkaufsmöglichkeit reichlich wahrnehmen.
Bekanntlich musste der vorhergehende Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen kapitulieren. Er musste jedoch Arbeitskräfte bezahlen, was durch den Umsatz jedoch nicht gedeckt worden sei. Wenn der Laden in Eigenregie geführt wird, kann die Rechnung für den Betreiber aber aufgehen.