zurück
Bad Neustadt
Wie man in Rhön-Grabfeld einen Corona-Impftermin erhält
Das Anmelde-Portal für die Corona-Impfung ist jetzt auch im Landkreis erreichbar. Doch es gibt auch eine Möglichkeit zur Anmeldung für Impfwillige ohne Internet.
Seit wenigen Tagen ist die Anmeldung für die Corona-Impfung jetzt online möglich. Auch Rhön-Grabfelder können sich dort jetzt registrieren lassen.   
Foto: Patty Varasano | Seit wenigen Tagen ist die Anmeldung für die Corona-Impfung jetzt online möglich. Auch Rhön-Grabfelder können sich dort jetzt registrieren lassen.   
Michael Czygan
 und  Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 18:53 Uhr

Warum gibt es das Impfportal des Freistaats?

Die Registrierung über das Portal soll helfen, die Impftermine zu koordinieren und zu verteilen. Die wichtigsten Daten der Menschen, die geimpft werden möchten, liegen so zeitnah digital vor. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann aber auch weiterhin im Impfzentrum vor Ort einen Termin vereinbaren. In Bad Neustadt ist das Impfzentrum montags bis freitags zwischen 9 und 15 Uhr unter der Telefonnummer (09771) 635250 zu erreichen. Wer seinen Termin telefonisch vereinbart, bekommt die Terminbestätigung dann per Post mit den erforderlichen Unterlagen zugeschickt, so ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Was ist bei der telefonischen Anmeldung zu beachten?

Die telefonische Terminvereinbarung im Impfzentrum soll derzeit ausschließlich von der höchstpriorisierten Personengruppe in Anspruch genommen werden. Und auch nur dann, wenn keine Onlineregistrierung möglich ist. Es sollen Personalien, Adresse, eine telefonische Erreichbarkeit sowie – wenn vorhanden – eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Dies ermöglicht es, den Impfwilligen bei Bedarf weitere Informationen zukommen zu lassen und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Wo findet man das Impfportal für Rhön-Grabfeld?

Das Impfportal des Landkreises erreicht man seit kurzem im Internet über die Website www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de. Hier sollen Interessierten umfangreiche Informationsmöglichkeiten zum Thema Impfen im Landkreis vorgestellt werden. Man kann sich dort auch direkt unter dem Link www.impfzentrum-rhoen-grabfeld.de/terminvergabe/ zur Impfung registrieren.

Können sich mehrere Menschen im Impfportal mit der gleichen E-Mail-Adresse registrieren?

Nein, das funktioniert nicht. Für jede Anmeldung braucht es eine eigene E-Mail-Adresse. Auch Ehepartner können keine gemeinsame E-Mail-Adresse verwenden. Wenn die Tochter ihre oder der Sohn seine E-Mail-Adresse verwendet, um Vater oder Mutter zu registrieren, kann sie oder er diese später nicht auch noch zur eigenen Registrierung nutzen. Landrat Thomas Habermann begründete dieses Vorgehen mit dem Schutz der persönlichen Daten und der Sicherung des Portals gegen Sabotage. Neben der E-Mail-Adresse muss deshalb jeder Impfwillige auch noch eine Mobil-Nummer angeben, und zwar im internationalen Format mit +49 statt einer Null am Anfang (zum Beispiel: +491791234567 statt 0179/1234567). Eine Handy-Nummer kann mehrfach verwendet werden.

Vergibt das Portal bei der Registrierung gleich den Impftermin?

Nein. Wer sich registriert, muss warten, bis er zur Terminvereinbarung, abhängig von der Impfstoff-Verfügbarkeit, per SMS, per E-Mail oder telefonisch aufgefordert wird. Eine weitere Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich, Briefe werden nicht verschickt.

Wie werden die Termine an die Registrierten vergeben? Kommt derjenige früher dran, der sich eher registrieren lässt?

Nein. Die Vergabe läuft laut dem Ministerium streng nach Priorisierung. Zuallererst erhalten die Mitarbeiter von Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen sowie Menschen, die über 80 Jahre alt sind, ihre Impftermine. Sie gehören zur Priosierungsgruppe eins. Dann kommt Gruppe zwei zum Zug. Dazu zählen unter anderem die Über-70-Jährigen, Risikopatienten, Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung sowie diejenigen, die sie ambulant oder stationär versorgen.

Bleiben die im Impfzentrum vor Ort per Telefon bereits vereinbarten Termine auch nach der Freischaltung des Impfportals bestehen?

Ja, sie bleiben bestehen.

Welche Daten werden im Impfportal abgefragt?

Neben Geburtsdatum und Adresse wird gefragt, ob jemand in einem systemrelevanten Beruf wie Kranken- oder Altenpfleger tätig ist. Außerdem wird nach Vorerkrankungen von Adipositas bis Krebs und Diabetes gefragt.

Wie wird überprüft, dass die Daten auch stimmen? Könnte sich ein jüngerer Mensch durch falsche Angaben vordrängeln?

"Falsche Angaben führen nicht zu einer Impfung", stellt das Ministerium klar. Es werde vor Ort überprüft, ob die Registrierten tatsächlich die Kriterien für eine Impfung erfüllen. Beispielsweise müssen Beschäftigte aus systemrelevanten Berufen einen Arbeitsnachweis mitbringen.

Wie stellt der Freistaat sicher, dass die Informationen zum Impfen wirklich auch alle Hochbetagten erreichen?

Laut Gesundheitsministerium werden alle Menschen über 80 Jahren mit Erstwohnsitz in Bayern per Briefpost, "einem sicheren und vertrauten Informationsträger", über die Möglichkeit der Corona-Impfung schriftlich informiert. In Rhön-Grabfeld sind die Briefe am Mittwoch und Donnerstag verschickt worden, so Landrat Thomas Habermann.

Wird es im Landkreis weitere stationäre Impfmöglichkeiten geben?

Das ist bislang nicht vorgesehen, so Landrat Habermann. Im Landkreis werde derzeit nur im Impfzentrum in Bad Neustadt geimpft.

Wie kommen Impfwillige ohne Auto ins Impfzentrum?

Ein schwieriges Thema. Laut Landratsamt bilden sich derzeit verschiedene Initiativen, Personen ohne Fahrzeug transportieren zu können. Personen ohne Fahrzeug werden gebeten, sich selbst Fahrgelegenheiten im Familien- oder Freundeskreis zu organisieren. An Regelungen, wie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Zentrum kommen können, werde derzeit in Absprache mit dem Roten Kreuz gearbeitet, erklärt Landrat Habermann dazu. Ob das mobile Teams sein werden, sei daher noch unklar.

Was ist zur Impfung mitzubringen?

Zur Impfung selbst sollten, soweit vorhanden, der Impfausweis und medizinische Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis, ein Allergiepass oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Zur Vorbereitung kann man das Aufklärungsmerkblatt, die Datenschutzinformationen und die Anamnese-Einwilligung auf der Homepage des Landkreises herunterladen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bad Neustadt
Michael Czygan
Thomas Pfeuffer
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit
Coronavirus
Daten und Datentechnik
Downloads
E-Mail
Gesundheitsministerien
Impfungen
Ministerien
Mobilfunknummern
Rotes Kreuz
SMS
Thomas Habermann
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • W. S.
    Wir haben einen Hinweis zu Ihrem Kommentar: Ihr Kommentar wurde doppelt abgegeben.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten