
Nicht zum ersten Mal wurde am Amtsgericht ein Verfahren gegen eine Person geführt, die dem Kreis der Reichsbürger nahestehen soll. Diesmal musste sich eine 56-jährige Frau verantworten, der eine Nötigung eines Behördenmitarbeiters zur Last gelegt wurde.
Die Frau aus dem Raum Bad Neustadt hatte im Rahmen eines Verfahrens um eine Ordnungswidrigkeit ein Schreiben an den Behördenmitarbeiter versendet, in dem sie den Betroffenen eine Wiedergutmachung in Millionenhöhe androhte, wenn er die Angelegenheit weiter verfolgen sollte. Den Wortlaut des Schreibens hat sie wohl einer Internetseite entnommen, die von den "Reichsbürgern" eingestellt worden sein soll.
Anwalt der Angeklagten sieht keine Nötigung
Auslöser soll nach Angaben der Angeklagten ein Vorfall am Landgericht Schweinfurt gewesen sein, wo sie im Nachgang zu einer Verhandlung wegen Nichttragens einer Maske ein Ordnungsgeld bezahlen sollte. Mehrfach habe sie Einspruch eingelegt, bis sie schließlich auf Empfehlung eines Bekannten das Schreiben aus dem Internet heruntergeladen und abgeschickt habe.
Der Anwalt machte darauf aufmerksam, dass eine Anhängerschaft des Gedankenguts der Reichsbürger nicht strafbar sei. "Kein Behördenangestellter mit gesundem Menschenverstand nimmt ernst, wenn solch ein Quatsch verschickt wird", sagte der Rechtsbeistand.
Beschuldigte räumt die Schreiben ein
Eine Drohung mit solchen "utopischen" Zahlen könne in keiner Weise als Nötigung aufgefasst werden. Seine Mandantin zähle außerdem nicht zum Kreis der Reichsbürger, sondern habe das Schreiben übernommen, ohne die Herkunft zu hinterfragen.
Die Beschuldigte räumte ein, dass sie die Formulierungen benutzt habe, ohne viel darüber nachzudenken. Da die Angeklagte derzeit arbeitslos ist und von einer niedrigen staatlichen Unterstützung lebt, setzte die Richterin am Ende eine Geldstrafe von Tagessätzen zu 20 Euro an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Andererseits, die hat mit inhaltlich verbotenem Gedankengut o.ä. Behördenmitarbeiter genötigt und unnötig juristischen Aufwand und Kosten verursacht - so ganz ungeschoren kann man das nicht lassen. Frage mich allerdings, ob eine inhaltlich anders aufgesetzte Nötigung auch dazu geführt hätte. Bleibt offen.
Zur Dummheit wäre zu sagen, das sich dafür Zeit nehmen nicht hilft, wenn das jemand nicht versteht (nicht sprachlich gemeint), wie hier sonst gepostet. Dann hätte es nur an Wissen gefehlt. Ein weites Feld, mit dem sich unsere Bildungspolitik beschäftigen muss. Viele sagen, die Dummheit nimmt zu, doch ich denke oft, eher die Unwissenheit (aus Bequemlichkeit dank Internet).
Mal ehrlich wem wundert das? Anstatt seine freie Zeit darin zu verwenden um selbst im Leben weiterzukommen nutzt man sie für solchen Blödsinn. Ich kann mir kaum vorstellen, wie man damit langfristig glüchlich werden soll.
Die Frau sollte glücklich und dankbar sein in Deutschland bzw. einem westlichen Land zu leben. Das ist ja nicht ihr Verdienst.
Anderenorts gäbe es nämlich keine staatliche Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und wer dort Behörden kritisiert verschwindet gerne mal ohne oder rechtstaatlichen Prozess in irgendeinem dunklen Loch.