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OBERELSBACH
Wassernot: Kein Feuer und nicht gießen
Dürre auf dem Acker       -  Zerklüftete Böden: Die Trockenheit der letzten Wochen macht den Landwirten in Unterfranken zu schaffen. Ihnen stehen wohl Ernteeinbußen ins Haus.
Foto: Issing | Zerklüftete Böden: Die Trockenheit der letzten Wochen macht den Landwirten in Unterfranken zu schaffen. Ihnen stehen wohl Ernteeinbußen ins Haus.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:20 Uhr

Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes weist aktuell eine sehr hohe Waldbrandgefahr aus. Nach den Vorhersagen wird sich hierbei auch in den nächsten Tagen keine spürbare Entschärfung ergeben. Aus diesem Grund spricht die Marktgemeinde „ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ohne Ausnahme“ aus. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.

Quellschüttungen stark zurückgegangen

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung bestehe in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken oder Trockenrasenflächen allerhöchste Brandgefahr. Der Markt Oberelsbach sei angesichts der extrem hohen Brandgefahr somit gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen, wird das Verbot begründet. Die Aufhebung dieses Verbotes werde – sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen – bekannt gegeben.

Die hohen Temperaturen und fehlenden Niederschläge bedeuten auch Einschränkungen bei der Nutzung von Trinkwasser in Oberelsbach. Wie die Gemeinde in ihrer Mitteilung weiter betont, bedeuten Hitze und Trockenheit stark rückläufige Quellschüttungen. Damit reduziert sich wiederum die Möglichkeit zur Wasserförderung aus den Brunnen. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet sei es daher erforderlich, die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgung einzuschränken.

Das ist ab sofort untersagt:

Ab sofort ist untersagt, Wasser aus der Trinkwasserleitung für folgende Zwecke zu verwenden:

• zum Besprengen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünflächen, Spiel- und Sportplätzen;

• zum Betreiben von privaten Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen;

• zum Waschen und Abspritzen von Fahrzeugen aller Art.

• Das Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlichen Flächen und Gärten sollte auf ein Minimum reduziert werden. Die Einschränkungen gelten auch für die Wasserentnahme aus der alten Anlage und für die Entnahme aus öffentlichen Gewässern.

Sparsam mit Trinkwasser umgehen

Auch im Hinblick auf den Wasserbedarf im Herbst werden alle angehalten, den Verbrauch geringzuhalten und mit dem Trinkwasser sparsam umzugehen, fordert die Gemeinde. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen seien eine Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen belegt werden.

 
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