Damit im Sommer am Burgwallbacher Badesee ein möglichst sicherer Badebetrieb stattfinden kann, fand eine Ortsbesichtigung statt. Bürgermeisterin Sonja Rahm informierte über die dabei festgestellten Punkte: Das Zugangstor zur Liegewiese war mit einem Schloss gesichert. Über den Schlüssel verfügt das Rote Kreuz. Bei genauerer Begutachtung wurde festgestellt, dass der Schließzylinder blockiert war und sich das Schloss nicht mehr öffnen ließ.
Der Zufahrtsweg war zudem nicht als Rettungsweg gekennzeichnet. Das Schloss wurde nun ausgetauscht und der Schlüssel in einem Code-geschützten Schlüsselkasten in direkter Nähe zum Tor aufbewahrt. Den Code soll neben dem Roten Kreuz auch der Kiosk-Betreiber erhalten. Zudem soll das Tor durch entsprechende Beschilderung als Zufahrt für Rettungskräfte gekennzeichnet werden.
Beschädigtes Schild mit veraltetem Text
Das Schild mit dem Hinweis auf die Benutzungsregelungen am Parkplatz des Badesees ist beschädigt. Außerdem beinhaltet das Schild Datumsangaben, die nicht per Satzung festgelegt sind. Das Schild soll ausgetauscht und der Text wie folgt angepasst werden: "Badesee Burgwallbach - Benutzung der Anlage ist nur während der Tageszeit gestattet. Nach Einbruch der Dunkelheit bis Sonnenaufgang ist das Betreten und der Aufenthalt in der Anlage verboten."
An der Eingangstüre zum Sanitärbereich ist das Schild "Verbandskasten im Innenraum" angebracht. Der Verbandskasten werde jedoch am Kiosk aufbewahrt, da der Inhalt des Verbandskasten im Sanitärbereich des Öfteren entwendet wurde. Die Beschilderung soll nun entsprechend angepasst werden. Der Verbandskasten verbleibe im Kiosk.
Drei Satzungen wurden neu erlassen
Aus rechtlichen Gründen mussten drei Satzungen neu erlassen werden. Es handelt sich um die Satzung über die "Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Schönau" sowie die Benutzungssatzung und der Gebührensatzung für den Badesee Burgwallbach. Einige Formulierungen wurden geändert, was mehr Klarheit zu einzelnen Punkten bringe.
Zugestimmt wurde einem Bauantrag aus Kollertshof auf Bau eines Swimmingpools mit etwa 41 Kubik Beckeninhalt. Laut gesetzlicher Vorgaben muss das Wasser aus dem Schwimmbecken in die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Schönau eingeleitet werden und den Bestimmungen von "häuslichem Abwasser" entsprechen.
Ebenfalls positiv beschieden wurden der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Doppelgarage in der Rhönstraße in Schönau und der Tekturantrag zum Bauantrag Wohnhausneubau mit Garage im Talblick in Burgwallbach.
Aufgrund der angespannten finanzielle Lage der Gemeinde Schönau soll der weitere Breitbandausbau mit Glasfaser-Direktanschlüssen zum momentanen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt werden.
Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben, dass die Firma Sigrist-Photometer GmbH aus Unterpleichfeld mit der Lieferung des Trübungsmessgerätes für die Wasserversorgung beauftragt wurde. Die Kosten belaufen sich auf 5577 Euro.