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Burglauer
Waldkörperschaften: "Altrechtler" auf rechtlich wackeligen Beinen
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 03.06.2024 03:32 Uhr

Auf gewaltiges Interesse traf die Infoveranstaltung der Nes-Allianz in der Rudi-Erhard-Halle von Burglauer. Im Wesentlichen beschäftigten sich die Teilnehmer mit dem Thema "Altrechtliche Waldkörperschaften". Vorgestellt wurde dazu das Ergebnis einer Petition der drei kommunalen Allianzen des Landkreises an den bayerischen Landtag. Nachdem schon seit vielen Jahren eine rechtliche Regelung für Körperschaften gefordert wird, wird nun auf politischer Ebene der Handlungsbedarf anerkannt. Doch die gereizte Stimmung über die lange Dauer des politischen Entscheidungsprozesses ist unübersehbar.

"Altrechtliche Waldkörperschaften" sind eine bayerische Spezialität und haben die größte Dichte im Landkreis Rhön-Grabfeld. Nachdem sich der Staat aus der Beförsterung von Privat- und Kommunalwald zurückgezogen hat, sind Forstbetriebsgemeinschaften in die Bresche gesprungen, leitete Jörg Mäckler ein. Er ist Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Fränkische Rhön und Grabfeld. Die 55 von der Forstbetriebsgemeinschaft betreuten Körperschaften besitzen Flächen von einem bis 300 Hektar. Die Betreuung wird aber immer schwieriger, weil keine rechtlich einheitlichen Spielregeln vorhanden sind, die Körperschaften sogar häufig keine Satzungen vorweisen können, die die Eigentumsverhältnisse beschreiben.

Eingeschränkte Handlungsfähigkeit

Darüber hinaus leiden die Körperschaften unter einem Mitgliederschwund, schilderte Franz Peter Ullmann von der Waldkörperschaft Hausen bei Bad Kissingen. Von den 120 Mitgliedern kenne er etwa ein Drittel nicht oder er könne kann sie nicht ermitteln, weil die Anteile durch Vererbung immer weiter verstreut worden sind. Die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft sei damit erheblich einschränkt.

Das Problem kennt Maximilian Stöger, stellvertretender Referatsleiter am Ministerium für Landwirtschaft und Forsten in München. Wenn Mitglieder nicht mehr zu ermitteln sind, stellt sich die Frage nach der Zugriffsmöglichkeit auf deren Besitz. Das kann aber nicht per Verordnung geregelt werden, sondern - weil das Eigentumsrecht betroffen ist - nur über ein Gesetz. Ein allgemeingültiges Gesetz zu erlassen, sei aber auf Grund der Vielfalt an unterschiedlichen Eigentumsstrukturen der Körperschaften äußerst problematisch. Außerdem werde gerade am Bundeswaldgesetz gearbeitet, das als Vorlage für die weitere bayerische Vorgehensweise dienen werde, dem also sein Ministerium nicht vorgreifen könne.

"Die Körperschaften brauchen aber eine rechtliche Grundlage, damit sie agieren können", betonte Landrat Thomas Habermann, der aus seinem Unmut über die träge Vorgehensweise in der Landeshauptstadt keinen Hehl machte. Er werde jedenfalls Druck auf die Abgeordneten ausüben, damit endlich etwas passiert.

Deutliche Nachteile

In diesem Sinne argumentierte auch Hans Ludwig Körner, Vorsitzender des Bayerischen Waldbesitzerverbands. Er kritisierte mit scharfen Worten die aktuell diskutierten Überlegungen zum Bundeswaldgesetz, weil dann deutliche Nachteile für die Waldkörperschaften zu erwarten seien. Er unterstrich dabei die Bedeutung der historisch gewachsenen Körperschaften, die einen gewichtigen Anteil am Erhalt bayerischer Wälder tragen.

Erwin Kruczek, ehemaliger Mitarbeiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und stellvertretender Bürgermeister von Hohenroth, hat maßgeblich an der Petition mitgewirkt und ist froh, dass aber "jetzt endlich Lösungsansätze erkennbar sind". Wie die rechtlichen Regelungen ausgestaltet werden, sei jedoch noch nicht absehbar.

 
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