Bad Neustadt
Waffe nicht vorschriftsmäßig gelagert
Das Landratsamt Bad Neustadt führte am Donnerstag bei einem 84-jährigen Mann eine Routineprüfung für Waffenbesitzer durch, berichtet die Polizei Bad Neustadt in ihrem Pressebericht. Hier wurde festgestellt, dass der Rentner sein Schussgerät mit Schwarzpulver geladen hatte, wofür er nicht die rechtliche Erlaubnis besitzt. Des Weiteren war die Waffe nicht vorschriftsmäßig verschlossen. Sie wurde daher sichergestellt.
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