Vier tote Wildschwein-Frischlinge auf einem Acker, Jägerlatein und verschiedene andere Kräfte führten zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Strafrichterin ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz aus höchst unterschiedlichen Blickwinkeln geschildert wurde.
Laut Anklageschrift lautete der Vorwurf, ein heute 50-jähriger unbescholtener Nebenerwerbslandwirt aus Rhön-Grabfeld habe vor über zwei Jahren nachts gegen 23.30 Uhr ein Getreidefeld gemäht und dabei absichtlich eine Bache mit ihren vier Frischlingen überfahren. Das Muttertier habe sich schwer verletzt in den Wald geschleppt, die Jungen hätten ein recht blutiges Bild geboten. Als Motiv wurden die hohen Schäden genannt, die Wildschweine immer wieder beim Landwirt anrichteten.
Anzeige eines Jägers
Gestützt hatte sich die Staatsanwaltschaft dabei auf die Anzeige eines Jägers, der bei einer Feier mitbekam, wie der junge, damals vom Landwirt dazu gerufene Jagdaufseher von einem dramatischen Einsatz erzählte. Nachdem der Landwirt ihm telefonisch berichtet habe, er traue sich nicht vom Traktor, weil er eine Bache erwischt habe, sei der Jagdaufseher mit seinem Gewehr aufs Feld gefahren. Dort habe er beim Anblick der Frischlinge den Eindruck eines Schlachtfelds gewonnen.
Die verletzte Bache habe zunächst sogar noch unter dem Schlepper geklemmt und sei dann geflohen. Der Bauer habe erkennen lassen, dass er die Tiere aus Verärgerung über Schäden töten wollte. Diese Darstellung des Jagdaufsehers empörte den Jäger derart, dass er sich damit an die Polizei wandte – zu Recht, wie Staatsanwalt und Richterin betonten.
Alles etwas anders
Doch als der Jagdaufseher nun im Gerichtssaal seine Zeugenaussage machte, hörte sich das alles etwas anders an. Er sei damals noch sehr unerfahren gewesen und habe sich bei der Feier wohl in Stammtischmanier mit einer Geschichte hervortun wollen. Was genau er damals erzählt habe, wisse er nicht mehr. Erinnern konnte er sich aber jetzt noch daran, dass er ohne Gewehr aufs Feld gefahren war und die Frischlinge ohne äußerlich erkennbare Verletzungen tot dalagen. Die Bache habe er nicht mehr gesehen.
Aussage bestätigt
Damit bestätigte der Jagdaufseher die Aussage des Landwirts, der mit Bedauern einräumte, dass er die jungen Wildschweine möglicherweise mit dem Grubber erwischt habe. Vorher wahrgenommen habe er sie nicht.
Während der Staatsanwalt die Anklage für erwiesen hielt und eine Geldstrafe forderte, führte der Verteidiger vor Augen, dass sein Mandant wohl kaum den Jagdaufseher gerufen hätte, wenn er die Tiere absichtlich überfahren hätte, und forderte Freispruch. Dem folgte die Vorsitzende Richterin dann auch. Denn dem Landwirt war kein Vorsatz nachzuweisen.