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Salz
Viel Strom, wenig Geld gespart in Salz
Finanziell zahlte sich die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Salz nur eingeschränkt aus
Foto: Eckhard Heise | Finanziell zahlte sich die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Salz nur eingeschränkt aus
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 11.03.2024 02:47 Uhr

Auf den ersten Blick ist die Umrüstung der Sälzer Straßenbeleuchtung auf moderne LED-Technik nur "halb erfolgreich", konstatierte Bürgermeister Martin Schmitt bei der Gemeinderatssitzung. Die Investition hat sich nur teilweise rentiert, erklärte er. "50 Prozent weniger Stromverbrauch, aber nur 25 Prozent weniger bezahlt", ist die Bilanz einer Abrechnung der vergangenen fünf Jahre.

Als Grundlage dienten die Jahresabrechnungen, die das Überlandwerk Rhön zur Verfügung gestellt hat. Darauf ist der deutliche Rückgang des Verbrauchs auf die Hälfte innerhalb der vergangenen fünf Jahre abzulesen. Ein kräftiger Sprung nach unten ist dabei ab der Einführung der Nachtabschaltung zu erkennen, erläuterte Schmitt.

Preissteigerungen sorgen für eingeschränkten Erfolg

Grund für den eingeschränkten Erfolg sind die Preissteigerungen auf dem Energiesektor, stellte Schmitt fest. Die Gemeinde kann sich immerhin damit trösten, dass die Kosten deutlich höher wären, wenn die Lampen noch mit der alten Technik bestückt gewesen wären. Bedenklich sei aber, dass Lampen mit LED-Technik nicht die Lebensdauer erreichen, wie für sie angekündigt worden war, bedauerte Schmitt. Die Nachtabschaltung hat sich nach Schmitts Meinung dagegen bewährt und wird weitgehend inzwischen von der Bevölkerung akzeptiert. Andreas Benkert regte jedoch für einige Bereiche mit stärkerer Fußgängerfrequenz eine Ausnahmelösung an, die dann aber doch nicht weiter zur Debatte stand.

Windräder die Zweite, hieß es außerdem bei der Gemeinderatssitzung. Erneut setzten sich die Gemeinderäte mit der Frage auseinander, wie und ob kleinere Windräder für den Eigenverbrauch in die Gestaltungssatzung des Altorts integriert werden können. Anlass war das Vorhaben eines Bewohners des Dorfkerns, der eine kleinere Anlage auf seinem Anwesen installieren will. Die Räte befürworteten das Vorhaben, orientierten sich schließlich an einer Mustersatzung der Bayerischen Bauordnung. Unter der Berücksichtigung einer Reihe von Vorgaben wie Höhe, Einsichtigkeit und Anzahl erteilte das Gremium sein Einvernehmen für eine Ergänzung in der Satzung.

Zaun sorgt für bürokratischen Aufwand

Einen gewaltigen bürokratischen Aufwand erfordert inzwischen die illegale Errichtung eines Zauns im Baugebiet Fleck. Nachdem sich das Gremium wiederholt mit dem Vorgang beschäftigt hat, stellten nun auch Fachbehörden eine Einschränkung der Sichtverhältnisse durch die Grundstückseinfassung fest. Der Grundstückseigentümer muss den Zaun und die Hecke nun zurückbauen. Für einen Antrag auf einen ähnlichen Zaun an einem Anwesen in der Mühlstatt wurde eine Kompromissformel gefunden, die eine Beeinträchtigung des Durchgangsverkehrs ausschließt.

Ausdrücklich begrüßt wurde die geplante Umnutzung einer Scheune zu drei Wohneinheiten. Das Vorhaben wurde mit den Gestaltungssatzung abgestimmt und ist ganz im Sinne der Belebung des Innenraums, stellte das Ortsoberhaupt fest.

 
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