Für die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Kindertagesbetreuung sind Städte, Gemeinden und Landkreise zuständig. Dabei gilt es, gesetzliche Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. In Oberstreu wird der Kindergarten Sankt Maria unter dem Dach der Caritas durch die Trägerschaft der katholischen Kirchenstiftung geführt.
Ende Juli legte Thomas Berger, ehrenamtlicher Vertreter der Kirchenstiftung Sankt Andreas, die Abrechnung für die Betriebsjahre 2022 und 2023 vor. Bürgermeister Stefan Kießner ging kurz auf Einnahmen und Ausgaben ein. Unterm Strich blieb ein Gesamtdefizit von 33.000 Euro (11.350 Euro in 2022 und 21.650 Euro in 2023).
Die knappe Verdoppelung wurde folgendermaßen erklärt: Im Jahr 2023 musste eine Inflationsausgleichsprämie ans Personal gezahlt werden. Zudem gab es Lohnerhöhungen durch den neuen Tarifvertrag der Caritas. Auch gestiegene Reinigungskosten schlugen zu Buche. Zwar habe man ab September 2023 im Gegenzug die Elternbeiträge erhöht, jedoch fing dies nur einen minimalen Anteil der extremen Kostensteigerungen auf.
Gemeinderat genehmigt den Zuschuss
Nun hatte die katholische Kirchenstiftung den Antrag auf Übernahme des gesamten Defizits von 33.000 Euro bei der Gemeinde Oberstreu gestellt. Demgegenüber steht eine Vorschusszahlung über 40.000 Euro zur Steigerung der Liquidität, welche bereits im Januar 2022 ausgezahlt wurde. Ende April 2024 flossen weitere 25.000 Euro an Zuschuss. Das Ratsgremium hatte den Gesamtvorschuss von 65.000 Euro genehmigt.
Thomas Berger wies darauf hin, dass ein Dauervorschuss über 40.000 Euro weiterhin zur Aufrechterhaltung der Liquidität erforderlich sei. Für die Übernahme des Defizits der Betriebsjahre 2022/2023 wird die geleistete Vorschusszahlung verrechnet - somit bliebe eine Auszahlungssumme von 8000 Euro übrig.
Stefan Kießner lobte die hervorragende ehrenamtliche Arbeit Thomas Bergers. "Mit ihm haben wir den richtigen Mann zur richtigen Zeit am richtigen Ort." Auch der Gemeinderat zollte ihm in Abwesenheit Respekt durch kräftigen Beifall. Zweiter Bürgermeister Bernd Beck meinte, die Kirchenstiftung habe gut gewirtschaftet. Im Vergleich zu früheren Jahren spreche man über ein geringes Defizit, hob Kießner hervor. "Wir sind froh, wenn unser Kindergarten läuft", lautete sein abschließendes Statement.
Das Gremium stimmte der Defizitübernahme von 33.000 Euro ohne Gegenstimme zu; der Restbetrag abzüglich gewährtem Vorschuss wird ausgezahlt. Außerdem genehmigten die Mandatsträger den bereits bestehenden Vorschuss von insgesamt 40.000 Euro wie beantragt zur Liquiditätssteigerung.
Architektengutscheine weiter finanzieren
Gewährte Zuwendungen im Rahmen der Städtebauförderung zu Erstberatungen für Bauwillige, die ein altes und leerstehendes Gebäude reaktivieren und bewohnen möchten, – sogenannte Architektengutscheine – sind bereits Ende 2022 ausgelaufen. Alle Bürgermeister der Streutalallianzgemeinden hatten sich geeinigt, das Projekt auch ohne Förderung von Dritten durch die Mitgliedskommunen eigenfinanziert fortzuführen.
Eine durchschnittliche Beratung verursacht rund 1500 Euro Kosten, was einem Umfang von zirka zehn Stunden einschließlich Anfertigung des Protokolls entspricht. Pluspunkt: Die Gutachten werden nicht nur dem Antragsteller, sondern auch der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Nach einem Beratungsgespräch können potenzielle Bauwillige den ungefähren Arbeitsumfang für Modernisierungsarbeiten besser abschätzen und genauer planen.
Den bereits vorgestellten und besprochenen Modalitäten zum Verfahren einschließlich des verbleibenden Eigenanteils (100 Euro) stimmte das Gremium zu, die Architektengutscheine zur Erstberatung werden für das Jahr 2025 selbständig verlängert. Sofern die Beratung im Gemeindegebiet stattgefunden hat, wird der Restbetrag seitens der Gemeinde Oberstreu übernommen. Man müsse Anreize für Kaufinteressenten zu schaffen, um Leerständen entgegenzuwirken, lautete die einhellige Meinung am Ratstisch.
Neue Gebührensatzung für den Friedhof
Zum 1. März 2024 trat eine neue Friedhofsgebührensatzung in Kraft. Aufgrund der Neuausschreibung der Bestatterverträge waren die Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten anzupassen. Laut Ratsbeschluss wurde der Auftrag für Bestatterdienstleistungen auf gemeindlichen Friedhöfen an die Suckfüll GmbH (Niederlauer) vergeben.
Es wurde der Absatz ergänzt, dass der Gebührenpflichtige bzw. Grabnutzungsberechtigte keinen Anspruch auf Gebührenerstattung hat, wenn das Grab vor Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungsfrist eingeebnet wird. Das Gremium erteilte grünes Licht, der Neuerlass ist ab Januar 2025 rechtskräftig.