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Burglauer
VG Bad Neustadt: Verschuldung der Gemeinden hat sich seit 1990 fast vervierfacht
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde ein neuer Vertrag zur 'Kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs' durch die VG-Gemeinschaftsversammlung abgesegnet. Die VG soll die notwendige Zweckvereinbarung ausarbeiten. Georg Straub unterstrich, dass nur der 'fließende Verkehr' dabei geahndet würde.
Foto: Andreas Sietz | Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wurde ein neuer Vertrag zur "Kommunalen Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs" durch die VG-Gemeinschaftsversammlung abgesegnet.
Andreas Sietz
 |  aktualisiert: 30.03.2024 02:42 Uhr

In der Burgläurer Rudi-Erhard-Halle trafen sich die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt zu ihrer ersten diesjährigen Zusammenkunft und dabei standen die Finanzen und die Fortführung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Mittelpunkt.

Die Geschäftsstellenleiterin Heike Kaiser und Kämmerer Martin Koller merkten zu Beginn der Sitzung an, dass in der VG im letzten Jahr wieder viel geleistet wurde, was ein detaillierter Jahresrückblick verdeutlichte. Sieben Gemeinden zählt die Verwaltungsgemeinschaft, über einhundert Gemeinderäte und vier Zweckverbände arbeiteten über 2000 "Tops" ab. Zum "Azubiprojekt" bemerkte Kaiser, dass die VG auch in Zukunft gute "Leute" brauche.

Beim Ausblick für das laufende Jahr nannte sie die Erstellung eines Informationssicherheits-Managementsystems, den weiteren Weg in die Digitalisierung und die Neuausrichtung und Planung der Schülerbeförderung. Im nächsten Jahr müsse auch die Kommunale Verkehrsüberwachung neu ausgerichtet werden.

Schuldenstand: 17,5 Millionen Euro

Die Gesamtverschuldung aller VG-Gemeinden zum Jahreswechsel betrug 17,5 Millionen Euro. 1990 waren es noch 4,5 Millionen Euro. Die VG-Chefin merkte an, dass im nächsten Jahr die neu formierte Grundsteuerreform greife und dass im Hoch- und Tiefbau in den Kommunen viele Projekte liefen und geplant sind. Bevor Koller auf den Haushaltsplan einging, stellte er fest, dass es die Inflation auch schon vor dem Ukraine-Krieg und Corona gab. Die Ausgaben schießen unaufhaltsam nach oben und so müsse auch die VG-Umlage der Gemeinden mit steigen.

Unter Berücksichtigung der Investitionsplanung für das laufende Jahr erstellte die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft in Abstimmung mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden Bürgermeister Georg Straub den Haushaltsentwurf 2024 sowie den Entwurf der Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Auf die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans im Verwaltungshaushalt, der mit knapp 3,9 Millionen Euro ausgeglichen schließt und dem Vermögenshaushalt mit 140.000 Euro, der Investitionsplanung, sowie der Schulden- und Rücklagenentwicklung ging VG- Kämmerer Martin Koller ein, bevor diese gemeinsam mit der Finanzplanung der nächsten Jahre und dem Stellenplan abgesegnet wurden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan auf eine halbe Million Euro festgesetzt.

Kommunale Verkehrsüberwachung

Nachdem die Gemeinde Hohenroth aus der kommunalen Verkehrsüberwachung zum Ende des Jahres aussteigt, musste die Zweckvereinbarung gekündigt und eine neue aufgestellt werden. Der Tenor einer Besprechung aller Involvierten war, dass die Verkehrsüberwachung, mit dem Ziel der Sicherheit des Verkehrs, gerade auf innerörtlich stark frequentierten und geschwindigkeitsreduzierten Straßen, wie in 30er-Zonen, fortgeführt werden soll.

Die interkommunale Zusammenarbeit soll aufgrund fehlender Ressourcen der Polizeiinspektionen für diese Aufgabe in der Kooperation der Kommunen fortgeführt werden, fügte Georg Straub an. Eine neue Zweckvereinbarung muss her. Hinsichtlich dieser Zielsetzung wurden in Burglauer, Niederlauer und Salz bereits die Beschlüsse gefasst, dass auch über das Jahr 2024 hinaus weiter geblitzt werden soll.

So stimmte auch die Gemeinschaftsversammlung der Fortführung und dem Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung ab nächstem Jahr zu. Diese soll mindestens für die nächsten drei Jahre stehen. Alle für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung notwendigen hoheitlichen Befugnisse liegen wie bis dato in den Händen der VG Bad Neustadt. Die Verwaltungsgemeinschaft soll die notwendige Zweckvereinbarung erarbeiten und der Gemeinschaftsversammlung sowie den weiteren beteiligten Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.

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