
Die Verkehrsüberwachung in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Bad Neustadt steht auf der Kippe. Durch den Ausstieg von Hohenroth verringern sich die Messstunden drastisch, die Messstunden der externen Gemeinden übersteigen deren Anzahl. Das bedeutet, dass die VG, die verwaltungstechnisch für die VG-Verkehrsüberwachung zuständig ist, diese Arbeiten nicht mehr durchführen darf. In der Folge gehen dadurch auch eineinhalb Arbeitsplätze verloren.
In der Gemeinschaftsversammlung erklärte Geschäftsleiterin Heike Kaiser die Zusammenhänge. Wenn jedoch die VG-Gemeinden Niederlauer, Salz oder Burglauer weitere Messstunden hinzubuchen würden und letztendlich die Gesamtsumme der Stunden über der Anzahl der Stunden externen Gemeinden läge, könnte die Überwachung weitergeführt werden, sagte Kaiser.
Es gebe auch die Möglichkeit der Stundenreduzierung der externen Gemeinden, ergänzte Gemeinschaftsvorsitzender Bürgermeister Georg Straub. Dies sei jedoch ziemlich unwahrscheinlich, denn er habe bereits mit Bürgermeistern Kontakt aufgenommen. Um handlungsfähig zu bleiben und eine mögliche Neuausrichtung oder Alternativen aufzeigen zu können, ist die VG Bad Neustadt gezwungen, gegenüber allen beteiligten Kommunen unter Einhaltung der Frist bis zum 31. Dezember 2023 die kommunale Verkehrsüberwachung zum 31. Dezember 2024 zu kündigen.
Informationssicherheit managen
Viel Geld kostet die Verwaltungsgemeinschaft die Erstellung eines Informationssicherheits-Managementsystems. Die Bestellung eines gemeinsamen Informations-Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus dem Vertrag der Kommunen im Landkreis, führte Heike Kaiser aus. Der Sicherheitsbeauftragte wird bei der Interkomm-IT Rhön-Grabfeld zu finden sein.
Die Verwaltungsgemeinschaft erstellt zusammen mit der Interkomm und einer externen Firma ein eigenes Konzept für ihren Bereich. Erstmalig aufgestellt wird dies im Jahr 2024. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf 27.500 Euro. Die beantragte Förderung wird 17.700 Euro betragen. Somit verbleibt bei der VG ein Eigenbetrag von 9.800 Euro. Die Förderung wird nun beantragt. Nach Vorliegen des Bescheides wird Gemeinschaftsvorsitzender Georg Straub die verschiedenen Aufträge vergeben.
Am Ende der Sitzung machte Heike Kaiser darauf aufmerksam, dass der ein Jahr gültige Kinderreisepass abgeschafft wird, um eine einheitliche Lösung für die deutschen Passdokumente zu erzielen. Ab dem 1. Januar 2024 werden Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen können. Die jetzigen Kinderreisepässe und Kinderausweise bleiben jedoch gültig und können auch noch vor dem 31. Dezember 2023 verlängert werden.