Mit der Festsetzung der Abwassergebühren muss sich ein Gemeinde- oder Stadtratsgremium in der Regel alle zwei bis vier Jahre beschäftigen. Derzeit berechnen viele Kommunen im Freistaat diese Gebühren noch auf Grundlage des verbrauchten Frischwassers. Auch in der Stadt Ostheim/Rhön sowie in den Gemeinden Sondheim/Rhön und Willmars ist diese Berechnung derzeit noch Standard. Aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen die Städte und Gemeinden die Berechnung aber auf eine gesplittete Abwassergebühr umstellen. Ostheims Bürgermeister Steffen Malzer sowie die Bürgermeister von Willmars Reimund Voß und Sondheim/Rhön Thilo Wehner hatten die Mitglieder ihrer Stadt- und Gemeinderatsgremien zu einer gemeinsamen Sitzung in den Sitzungssaal des Ostheimer Rathauses geladen. Hier stellte Heinrich Schulte von der Dr. Schulte Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim die Grundlagen der neuen Abwassergebührenordnung sowie die notwendigen Schritte und Vorgehensweise zur Umsetzung vor.
In seiner Präsentation veranschaulichte Schulte das Prinzip der "gesplitteten Abwassergebühr nach dem Grundstücksabflussbeiwertverfahren", wie es im Beamtendeutsch heißt. Die neue Satzung soll durch die Aufteilung in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr eine gerechtere Verteilung der Gebühren gewährleisten. Die Berechnung des Schmutzwasseranteils erfolgt wie in den vergangenen Jahren über die bezogene Menge des Trinkwassers über die Wasseruhr. Der Niederschlagswasseranteil wird aus den versiegelten und bebauten Flächen, wie Dächern oder gepflasterte Bereiche im Grundstück, je Quadratmeter ermittelt. Eine unterschiedliche Bewertung nach Pflasterart wird jedoch nicht vorgenommen.
Der Referent machte deutlich, dass die "neue" Abrechnung keine zusätzlichen Einnahmen für die Kommunen bringt. Grundsätzlich müssen die Abwassergebühren kostendeckend bemessen werden. Zur Bestimmung der Flächen erfolgt ein Abgleich der digitalen Flurkarte sowie den Orthofotos des Vermessungsamtes. Hierzu wird die Bebauung inclusive Dachüberständen und befestigter Fläche ins Verhältnis zur gesamten Grundstücksfläche gesetzt. Des Weiteren geht jedem Grundstückseigentümer ein Erhebungsbogen zu.
Eine vorhandene Zisterne verringert den Flächenwert. Eine Einspeisung an das Brauchwasser, z. B. die Toilettenspülung, muss jedoch anders bewertet werden, da hier Schmutzwasser anfällt. Die Grundstücksabflussbeiwerte werden in einer entsprechenden siebenstufigen Skala umgerechnet, woraus sich wiederum der Niederschlagswert errechnet. Zum Abschluss seines Vortrags stellte Dr. Schulte den Gremiumsmitgliedern verschiedene Fallbeispiele zur Berechnung der Werte sowie die Umsetzung der Gebühren vor. In der Regel werden bei der neuen Abrechnung Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern finanziell entlastet. Betriebe und Einrichtungen mit großen versiegelten Flächen und geringem Frischwasserverbrauch, zum Beispiel Einkaufsmärkte, aber auch große landwirtschaftliche Betrieben werden stärker belastet werden.
Wie geht es weiter für die Ortschaften der VG Ostheim/Rhön? Voraussichtlich bis Mitte nächsten Jahres soll die Umstellung auf die gesplittete Abwassergebühr bei der Stadt Ostheim, der Gemeinde Sondheim/Rhön sowie der Gemeinde Willmars und vollzogen sein. Zur Ermittlung der Werte werden Erhebungsbögen an die Bürger versendet. Des Weiteren gehen Info-Schreiben zur neuen Satzung heraus. Ebenso sind Informationsveranstaltungen in den Ortschaften geplant, um über die Umstellung sowie die neue Satzung zu informieren und Fragen zu klären.