Großeibstadt
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Am Dienstagvormittag wurde ein 73-Jähriger mit seinem landwirtschaftlichen Gespann bei Großeibstadt kontrolliert, heißt es im Bericht der Polizei. An dem Anhänger waren weder ein 25 km/h Schild noch ein Folgekennzeichen angebracht – somit wurde der Anhänger zulassungs- und versicherungspflichtig. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, bis der Mann sich um eine entsprechende Kennzeichnung kümmert.
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