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Bad Neustadt
Versicherungsvertreter aus Rhön-Grabfeld: Vertrauen schamlos ausgenutzt
En Mann aus dem Landkreis hatte sich wegen 66 Fällen von Computerbetrug zu verantworten. Der inzwischen 61-Jährige hatte dabei einen Schaden von über 100 000 Euro verursacht.
Versicherungsvertreter aus Rhön-Grabfeld: Vertrauen schamlos ausgenutzt
Foto: Arne Dedert
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:58 Uhr

Kaum enden wollte die Litanei an Anklagepunkten, die der Staatsanwalt zu Beginn einer Verhandlung verlas, bei der sich ein Mann aus dem Landkreis wegen 66 Fällen von Computerbetrug zu verantworten hatte. Der inzwischen 61-Jährige hatte dabei einen Schaden von über 100 000 Euro verursacht.

Die Vorfälle ereigneten sich stets nach demselben Muster. Danach hatte der damals als Versicherungsvertreter tätige Angeklagte in einem Zeitraum von 2008 bis 2016 Versicherungen verkauft und dafür Provisionen kassiert. Dabei handelte es sich mehrfach um die Versicherung von Gebäuden, die teilweise nicht existierten, oder um überhöhte Prämien oder doppelte Versicherungen.

Versicherung erstattete Anzeige

Hauptleidtragende waren zwei Handwerksbetriebe im Landkreis. Die beiden Inhaber sollen allein schon bald insgesamt fast einen sechsstelligen Betrag zu viel bezahlt haben. Außerdem kassierte der Beschuldigte von seinem Arbeitgeber für die abgeschlossenen Verträge Provisionen in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrags. Die Versicherung hatte letztendlich die Unstimmigkeiten aufgedeckt und angezeigt.

Ein Kriminalbeamter sagte aus, dass der Angeklagte in einem guten Vertrauensverhältnis oder gar freundschaftlichen Verhältnis zu den beiden Geschädigten gestanden habe. Die schlechte wirtschaftliche Lage eines der beiden Betriebe soll mit den Zahlungen an die Versicherung in Verbindung gestanden haben, denn nach der Rückzahlung der Prämien konnte die Insolvenz abgewendet werden. Der Angeklagte hat auch die Provision zurückbezahlt, insofern sei kein finanzieller Schaden zurückgeblieben.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Um das Verfahren abzukürzen, hatte der Anwalt des Angeklagten im Vorfeld dem Gericht vorgeschlagen, bei einem vollständigen Geständnis eine Freitheitsstrafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung zu akzeptieren. Auch die Staatsanwaltschaft hatte mit dem Angebot keine Probleme, zumal der Angeklagte ansonsten unbescholten ist und in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt.

Nachdem dann auch der Angeklagte sämtliche Vorwürfe eingeräumt hatte, blieb das Urteil mit einer 22-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Zahlung von 7500 Euro schließlich in dem abgesprochenen Rahmen.

 
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