Anfang Februar musste eine äußerlich schöne Linde am Bildstock beim Firmengelände der BM Massivholz GmbH im Gemeindegebiert Nordheim gefällt werden, informierte Bürgermeister Thomas Fischer den Gemeinderat. Die Verwaltungsgemeinschaft war diesbezüglich bereits vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt in Kenntnis gesetzt worden. Bei näherer Betrachtung zeigte sich, dass der Stamm innen komplett hohl und vom Pilz befallen war. Deshalb war der Baum eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die Linde wird nachgepflanzt, hieß es aus der Baubehörde. Seitens des Ratsgremiums gab es dazu keine Einwände.
Gemeinderätin Susanna Petzold erklärte, dass die Kinderfahrzeuge in der Kita derzeit ungenutzt blieben. Es fehle aus ihrer Sicht ein abgegrenztes Areal; die Fläche am Hartplatz sei zu weit entfernt und unpraktisch. Dieser Sachverhalt sei ihm bekannt, er werde die Lösung des Problems mit der Einrichtungsleitung besprechen, antwortete Thomas Fischer.
Unterirdisches Maibaumständer wird gefördert
Sebastian Hippeli äußert seinen Unmut zu den seiner Meinung nach übertriebenen Absperrungen im Bereich "Torbogenweg". Der Bürgermeister nutzt Hippelis Einwand, um darzulegen, wie viele Gespräche, Verhandlungen, anwaltliche Termine und Meinungsverschiedenheiten den Absperrmaßnahmen vorausgegangen seien und welche grundbuchrechtliche Problematik ursächlich sei. Fischer nannte dies eine abschließende Lösung, da mit dem Anwohner eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde.
Peter Suckfüll monierte, dass gemeindeeigene Fahrzeuge häufig über Nacht nicht im Bauhofgebäude, sondern davor geparkt werden. Der Gemeindechef will dem Sachverhalt nachgehen.
Roberto Breunig hatte gute Nachrichten. Er berichtete über eine Förderung der Streutalallianz. Demnach bezuschusst diese die Anschaffung eines unterirdischen Maibaumständers. Genannte Förderung beträgt 80 Prozent bei maximal förderfähigen Anschaffungskosten in Höhe von 10.000 Euro. Die Kosten für den Maibaumständer betragen 11.626 Euro; hinzu kommen nicht förderfähige 3000 Euro für das Fundament.
Künftig elektronische Einladung
Im Zuge der Digitalisierung soll künftig verbindlich elektronisch geladen werden. Das Verfahren hierzu wurde bereits erfolgreich erprobt. Laut derzeit gültiger Geschäftsordnung ist jedoch eine schriftliche Ladung vorgesehen.
Zudem wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung im Mai 2020 keine aktuelle Geschäftsordnung erlassen, sondern die Fortgeltung der Fassung aus 2014 beschlossen. Es galt, die Geschäftsordnung zu überarbeiten. Sie wurde neu erlassen und tritt mit Wirkung vom 1. Mai in Kraft.